Nach einer Kündigung führt der erste Weg immer zur Agentur für Arbeit. Für viele ist das ein unangenehmer Schritt. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Informationen zum Thema Abfindung bis Kündigungsschutz: Wenn Sie z. B. eine Abfindung erhalten, kann das Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben.zu den Infos
Prinzipiell gilt: Wer mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und hat somit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.Nebeneinkommen
Nehmen Sie Ihre berufliche Zukunft selbst in die Hand. Präsentieren Sie sich als engagierter Bewerber, indem Sie ein Stellengesuch schalten.weitere Infos