Kündigung im Schadensfall
Sollte ein Schadensfall vorliegen, so haben Sie, wie auch die Versicherungsgesellschaft, das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bearbeitung, mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Schaden von der Versicherungsgesellschaft reguliert wurde.