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Kfz-Versicherung kündigen

Kfz-Versicherung kündigen
Wie sie Ihrer Versicherung richtig kündigen
Sie möchten wissen, wie und wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können? Hier finden Sie Infos zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung.

Kündigung zum Jahreswechsel
Sie können Ihre Kfz-Versicherung immer bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, am 30. November, ordentlich kündigen, um bis zum 01.01. des Folgejahres eine günstigere Versicherung abzuschließen. Kündigungen sollten immer schriftlich und bestenfalls auch per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Wenn Ihre Versicherung Ihnen schreibt, dass sich Ihr Beitrag erhöht, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Wirksam wird Ihre Kündigung zu dem Zeitpunkt, zu dem auch Ihre Beitragserhöhung wirksam wird.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Möchten Sie sich ein neues Fahrzeug zulegen und melden dieses bei einer neuen Autoversicherung an, so gilt dies automatisch als Kündigung Ihrer alten Police. Sie können ohne Einhalt von Kündigungsfristen wechseln.

Kündigung im Schadensfall
Sollte ein Schadensfall vorliegen, so haben Sie, wie auch die Versicherungsgesellschaft, das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bearbeitung, mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Schaden von der Versicherungsgesellschaft reguliert wurde.


Kfz-Versicherung Vergleich
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