Abfindungen werden zum Beispiel aufgrund eines Tarifvertrages oder eines Sozialplans oder nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich gezahlt. In anderen Fällen sind sie mit einem Aufhebungsvertrag verbunden.
Eine Abfindung muss voll versteuert werden.
Als Faustformel für die Höhe der Abfindung gilt: pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt.