Der betroffene Mitarbeiter kann diesen Änderungsvertrag entweder annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen. Hierfür gibt es eine Frist von drei Wochen, in der man ggf. auch eine Kündigungsschutzklage einreichen muss. In den meisten Fällen ist die Annahme unter Vorbehalt die beste Möglichkeit zu reagieren. Scheitert die eingereichte Kündigungsschutzklage, ist so zumindest die Möglichkeit gegeben, zu den geänderten Bedingungen im Unternehmen weiterzuarbeiten.