Auch wenn Sie bereits als arbeitssuchend gemeldet sind, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld beziehen zu können.
Mit einer Sperrzeit von einer Woche müssen Sie rechnen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden oder wenn Sie einen mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten.