Sonntag, 03.06.2012
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Arbeitslosengeld I (ALG I)

Arbeitslosengeld 1
Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I beträgt 60 bzw. bei Personen mit Kind 67 Prozent des Nettomonatsgehaltes, das Sie im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit bezogen haben. Das Arbeitslosengeld ist jedoch nach oben begrenzt: Sie können einen Höchstbetrag von knapp 1950 Euro bzw. knapp 2180 Euro, wenn Sie Unterhaltspflichten haben, erhalten.

Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I liegt bei zwölf Monaten - vorausgesetzt, Sie waren innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Ältere Arbeitslose ab 50 Jahren können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I beziehen.


Als Arbeitsloser sind Sie von Zuzahlungen bei Medikamenten befreit, wenn die Zuzahlungen mehr als zwei Prozent der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen. Dies gilt im Übrigen auch für Erwerbstätige und Rentner. In einigen Fällen haben Arbeitlose, die Arbeitslosengeld I beziehen, auch Anspruch auf Wohngeld und andere Sozialleistungen.





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