Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert.
Höhe des Arbeitslosengeldes I
Die Höhe des Arbeitslosengeld I beträgt 60 Prozent des Nettomonatsgehaltes bzw. bei Personen mit Kind 67 Prozent des Nettomonatsgehaltes, das Sie im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit bezogen haben.
Anspruchsdauer
Wie lange Sie Arbeitslosengeld I beziehen können, hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren. Bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens zwölf Monaten können Sie sechs Monate Arbeitslosengeld I erhalten. Haben Sie 16 Monate gearbeitet, haben Sie Anspruch auf acht Monate Arbeitslosengeld I. Waren Sie 20 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, erhalten Sie zehn Monate Arbeitslosengeld I.
Auch wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nur sechs bis zehn Monate gearbeitet haben, können Sie Arbeitslosengeld I erhalten.
Arbeitslose, die jünger als 50 Jahre alt sind, können maximal 24 Monate Arbeitslosengeld I beziehen. Für ältere Arbeitslose ab 50 Jahren gelten andere Höchstgrenzen. Personen ab 50 Jahren können bis zu 15 Monate Arbeitslosengeld I beziehen. Ab 55 Jahren steigt die Dauer auf maximal 18 Monate und ab 58 Jahren auf maximal 24 Monate.
Sonderleistungen
Als Arbeitsloser sind Sie von Zuzahlungen bei Medikamenten befreit, wenn die Zuzahlungen mehr als zwei Prozent der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen. Dies gilt im Übrigen auch für Erwerbstätige und Rentner. In einigen Fällen haben Arbeitlose, die Arbeitslosengeld I beziehen, auch Anspruch auf Wohngeld und andere Sozialleistungen.