Ein Grundfreibetrag von jeweils 150 Euro für jedes vollendete Lebensjahr steht jedem Arbeitslosen zu. Dieser Grundfreibetrag beträgt aber mindestens 3.100 Euro. Dies gilt auch für jedes minderjährige Kind. Wer vor dem 1.1.1948 geboren wurde, hat einen Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr.
Beispiel: Ehepaar mit einem minderjährigen Kind
Ehemann (40 Jahre alt) - Freibetrag von 40 x 150 Euro
Ehefrau (38 Jahre alt) - Freibetrag von 38 x 150 Euro
Kind (16 Jahre alt) - Freibetrag von 3.100 Euro