Flexible Arbeits- und Arbeitszeitmodelle erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gängige Varianten stellen wir Ihnen hier vor.
Gleitzeit
Die Gleitzeit ist eines der ersten Arbeitszeitmodelle mit flexiblen Arbeitszeiten und ermöglicht eine größere zeitliche Selbstbestimmung. Beginn und Ende der Arbeitszeit sind für den Arbeitnehmer frei bestimmbar. Meist umschließt die Gleitzeit eine Kernarbeitszeit, in der Anwesenheitspflicht besteht. Bei einer qualifizierten Gleitzeit kann der Arbeitnehmer auch über die Dauer der täglichen Arbeitszeit entscheiden.
Arbeitszeitkonten
Arbeitszeitkonten sind zwar selbst kein Arbeitszeitmodell, sie stellen jedoch die Grundlage für die flexible Anrechnung von Arbeitsstunden dar. In den jeweiligen Arbeitszeitmodellen wird festgelegt, wie und wie viele Stunden gesammelt und abgebaut werden können. Die Flexibilität nimmt mit der Länge der Laufzeiten zu: Bei lang angelegten Arbeitszeitkonten können z.B. Arbeitsstunden für ein Sabbatjahr oder Kinderpausen angesammelt werden. Es gibt Jahresarbeitszeitkonten, Langzeitarbeitskonten oder sogar Lebensarbeitszeitkonten.
Bei Jahresarbeitszeitkonten wird z.B. die effektive Jahresarbeitszeit je nach Arbeitsanfall ungleichmäßig auf das gesamte Jahr verteilt, die Arbeitnehmer erhalten jedoch immer dasselbe monatliche Gehalt.
Teilzeit
Die traditionelle Teilzeit entspricht einer Arbeitszeitverkürzung. Man spricht von vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit, abhängig davon, um wie viel Stunden der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduziert hat. Die Arbeitszeiten können hierbei entweder flexibel oder als fixe Arbeitszeiten vereinbart werden. Bei der flexiblen Teilzeit sind Dauer und Lage der Arbeitszeit variabel zu handhaben. Bei diesem Modell wird zum Beispiel eine wöchentliche oder monatliche Mindeststundenzahl abgesprochen.
Job-Sharing
Beim Job-Sharing wird ein Arbeitsplatz unter zwei oder mehreren Mitarbeitern aufgeteilt. Job-Sharing ermöglicht es, Teilzeitarbeit auch an Arbeitsplätzen anzubieten, die ganztägig besetzt sein müssen. Meist teilen sich hierbei zwei Mitarbeiter einen Arbeitsplatz und das geplante Arbeitspensum. Dazu bedarf es einer sehr guten Koordination und eines hohen Maßes an Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit seitens der Mitarbeiter.
Minijob
Bei einer geringfügigen Beschäftigung, dem Minijob, übersteigt der monatliche Verdienst im Schnitt 400 Euro nicht. Die Arbeitszeit ist dementsprechend kurz. Minijobs können eine Möglichkeit sein, nach einer Berufspause wegen Kindererziehung wieder ins Berufsleben einzusteigen oder während der Erziehungszeit in einem geringen Maß berufstätig zu bleiben.
Telearbeit / Home Office
Bei der Telearbeit können Mitarbeiter teilweise oder ganz zu Hause arbeiten. Sie eignet sich aufgrund ihrer hohen Arbeitszeitflexibilität für die Vereinbarung von Familie und Beruf.
Zudem können so Fahrzeiten zum Arbeitsplatz eingespart werden. Sie hat auch Vorteile für den Arbeitgeber, wie etwa die Vermeidung von räumlichen Engpässen und die Erweiterung von Servicezeiten auch über die regulären Bürozeiten hinaus.
Nacht- und Schichtarbeit
Bei diesen Arbeitszeitmodellen existiert eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen. Wichtigstes Kriterium: Die Arbeitszeit bei der Schichtarbeit weicht von der normalen, im Büro üblichen Arbeitszeit ab. Nachtarbeit fällt in die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. Ein mögliches Arbeitszeitmodell für einen Schicht-Betrieb ist beispielsweise ein flexibles Jahresarbeitszeitmodell, bei dem die Schicht je nach Bedarf für den ganzen Betrieb oder für einzelne Abteilungen innerhalb einer bestimmten Frist zusätzlich aufgestockt oder reduziert werden kann.
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