Sonntag, 03.06.2012
Sie sind hier: Deutschland



Elterngeld

Elterngeld
Finanzielle Absicherung für Familien
Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Es soll Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten, eine finanzielle Absicherung im ersten Lebensjahr des Kindes gewährleisten. Es ist somit ein wichtiger Faktor in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Elterngeld beziehen können alle Eltern und Alleinerziehenden, egal ob sie vor der Geburt des Kindes angestellt, verbeamtet, selbstständig oder in Minijobs beschäftigt waren. Auch Studierende und Auszubildende erhalten Elterngeld. Die jeweilige Ausbildung bzw. das Studium muss dafür nicht unterbrochen werden.

Elterngeld muss bei den Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Dies muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes geschehen. Rückwirkend wird das Elterngeld jedoch lediglich für die letzten drei Monate vor der Antragsstellung gezahlt.


Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes ist einkommensabhängig: Das Elterngeld entspricht 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Dies gilt für Personen, die weniger als 1.240 Euro im Monat verdienen. Wer mehr als 1.240 Euro verdient, bekommt zukünftig eine Lohnersatzrate von 65 Prozent. Der Höchstbetrag beim Elterngeld liegt bei 1.800 Euro.
Familien mit mehreren Kindern erhalten einen so genannten Geschwisterbonus, ein um zehn Prozent erhöhtes Elterngeld.
Geringverdiener können ebenfalls ein erhöhtes Elterngeld erhalten. Wer im Monat durchschnittlich weniger als 1.000 Euro verdient hat, erhält zum Elterngeld einen prozentualen Ausgleich. Für jede zwei Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht sich das Elterngeld (67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens) um 0,1 Prozent.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird zukünftig kein zusätzliches Elterngeld mehr gezahlt.


Wie lang kann Elterngeld bezogen werden?
Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Wenn beide Eltern vom Elterngeld Gebrauch machen möchten, kann der Zeitraum um zwei weitere Monate verlängert werden. Alleinerziehende können auch die zwei zusätzlichen Monate nutzen und haben somit Anspruch auf vierzehn Monate Elterngeld.

Elterngeld und Teilzeitbeschäftigung
Wer z.B. während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, die 30 Wochenstunden nicht überschreitet, hat Anspruch auf Teilelterngeld. Doch ist das Elterngeld nicht so angelegt, dass sich die Teilzeit finanziell wirklich lohnt. Die Höhe des Elterngeldes ergibt sich aus der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt des Kindes. 67 Prozent dieser Differenz werden als Elterngeld ausgezahlt. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.



Neue Jobs per E-Mail
Jobagent Lassen Sie sich bei neuen Stellenangeboten umgehend von meinestadt.de benachrichtigen.
Mail-Alert jetzt einrichten

Stellengesuche
Stellengesuche Nehmen Sie Ihre berufliche Zukunft selbst in die Hand. Präsentieren Sie sich als engagierter Bewerber, indem Sie ein Stellengesuch schalten. weitere Infos