Elterngeld beziehen können alle Eltern und Alleinerziehenden, egal ob sie vor der Geburt des Kindes angestellt, verbeamtet, selbstständig oder in Minijobs beschäftigt waren. Auch Studierende und Auszubildende erhalten Elterngeld. Die jeweilige Ausbildung bzw. das Studium muss dafür nicht unterbrochen werden.
Elterngeld muss bei den Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Dies muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes geschehen. Rückwirkend wird das Elterngeld jedoch lediglich für die letzten drei Monate vor der Antragsstellung gezahlt.