Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn Ihrer Elternzeit dies schriftlich mitteilen. Wenn Sie aus irgendeinem Grund diese Anmeldefrist nicht einhalten können, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie sich gleichzeitig mit der Anmeldung der Elternzeit verbindlich festlegen müssen, für welchen Zeitraum Sie Elternzeit nehmen wollen. Melden Sie z.B. nur für das erste Lebensjahr Ihres Kindes Elternzeit an, heißt das gleichzeitig, dass Sie auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichten.
Es empfiehlt sich, Elternzeit zunächst nur für (maximal) zwei Jahre anzumelden, um die noch verbleibende Zeit flexibel einteilen zu können. Das dritte Jahr Elternzeit können Sie auch später erst – sieben Wochen vor Beginn – anmelden.