Sonntag, 03.06.2012
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Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten
Kosten für die Kinderbetreuung sind steuerlich absetzbar – als Werbungskosten, als Sonderausgaben oder bei Selbstständigen als Betriebsausgaben. Ob die Kosten für das Jahr 2011 absetzbar sind, ist abhängig vom Alter des Kindes und der Berufstätigkeit der Eltern. Diese Unterscheidung entfällt ab dem Jahr 2012.

Kinderbetreuungskosten können unabhängig davon, ob das Kind in einem Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder im eigenen Haushalt durch eine Kinderfrau betreut wird, in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Nicht absetzbar sind dagegen Ausgaben für Betreuungsleistungen eines Kindes im Alter zwischen 3 und 6 Jahren, die der Vermittlung von besonderen Fähigkeiten dienen, wie etwa Fremdsprachen- oder Musikunterricht. Auch Ausgaben für sportliche und andere Freizeitbeschäftigungen sind nicht steuerlich absetzbar.


Eltern, bei denen beide Elternteile erwerbstätig sind, und erwerbstätige Alleinerziehende können für die Betreuung ihrer Kinder zwei Drittel aller Betreuungskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Höchstgrenze liegt hierbei bei 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

Paare, bei denen nur ein oder kein Elternteil erwerbstätig ist, und nicht erwerbstätige Alleinerziehende können ebenfalls zwei Drittel der Betreuungskosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben steuerlich absetzen, jedoch nur für ihre 3- bis 6-jährigen Kinder. Nicht relevant dabei ist, wo das Kind betreut wird.


Änderung bei den Kinderbetreuungskosten ab 2012
Ab dem Jahr 2012 können alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten von der Steuer absetzen, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Betreuungskosten werden generell für Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr berücksichtigt. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Dieser Betrag kann für das Jahr 2012 nur noch als Sonderausgabe und nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden.


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