Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Frauen, bei denen bei Beginn der Schutzfrist kein Arbeitsverhältnis besteht, die aber bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, z.B. Selbstständige, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Privat krankenversicherte Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld, da private Kassen kein Mutterschaftsgeld auszahlen. Sie können jedoch bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro beantragen. Die gilt auch für Frauen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind oder in einem nicht versicherungspflichtigen Minijob arbeiten.