Als Arbeitsuchender können Sie Bewerbungskosten auch dann absetzen, wenn Sie keine Einkommenssteuer bezahlen müssen, da Sie nicht ausreichend verdient haben oder arbeitslos sind. In diesen Fällen können Sie den durch die Bewerbungskosten entstandenen Verlust mit anderen Einkunftsarten verrechnen oder Sie können die Bewerbungskosten zurück- bzw. vortragen lassen. Sie erhalten dann entweder eine Rückzahlung von Ihrer Einkommenssteuer aus dem Vorjahr oder Sie können die Kosten in den kommenden Jahren geltend machen. Dazu müssen Sie jedoch daran denken, auch in dem Jahr, in dem Sie arbeitslos waren, eine Steuererklärung abzugeben. Die Verluste, die noch nicht mit Einkünften verrechnet werden können, werden dann vom Finanzamt in einem gesonderten Bescheid festgestellt.