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Tipps zur Finanzierung von Weiterbildung - BAföG

Weiterbildung: Möglichkeiten der Finanzierung
BAföG
Die Teilnahme an einer Weiterbildung ist auch immer eine Kostenfrage. Erkundigen Sie sich, ob eine der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa das Meister-BAföG oder das Schüler- und Studierenden-BAföG, auch für Sie von Interesse sein könnte.


Meister-BAföG
Wer sich beruflich fortbilden möchte, kann durch staatliche Zuschüsse und Darlehen, dem so genannten Meister-BAföG, unterstützt werden. Die finanzielle Förderung soll den Lebensunterhalt sichern und die Kosten für die Weiterbildung abdecken. Zum 01.07.2009 gibt es mit dem neuen "Meister-BAföG" deutliche Leistungsverbesserungen.

In Frage kommt diese Förderung für alle Personen, die sich zum Techniker oder Handwerks- und Industriemeister ausbilden lassen wollen. Aber auch Fortbildungsabschlüsse für Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger, Altenpfleger, Erzieher, Betriebsinformatiker, Programmierer, Betriebswirte und vergleichbare Fortbildungen werden gefördert. Voraussetzung ist jeweils eine abgeschlossene Berufsausbildung.


Bafög
Das Meister-BAföG beinhaltet einen Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitlehrgängen, der für Alleinstehende bei 675 Euro pro Monat liegt. Hinzu kommen die Kosten für den Lehrgang, die Höchstsumme beträgt 10.226 Euro.

Seit dem 01.07.2009 können alle Personen, die ihre Fortbildung bestanden haben, einen Erlass in Höhe von 25 Prozent auf das Darlehen für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erhalten.
Für die Zurückzahlung des Darlehens gibt es eine Karenzzeit von zwei bis sechs Jahren, in der das Darlehen zins- und tilgungsfrei ist. Danach muss es innerhalb von zehn Jahren mit einem Mindestratensatz von 128 Euro im Monat abbezahlt werden.

Existenzgründern, die nach bestandener Abschlussprüfung einen eigenen Betrieb gründen und einen Mitarbeiter oder Auszubildenden beschäftigen, werden 33 Prozent des Darlehens erlassen.


Weiterbildung: Schüler- und Studierenden-BAföG
Schüler- und Studierenden-BAföG
Wer einen Schulabschluss nachholen oder studieren möchte, kann ebenfalls eine finanzielle Förderung erhalten. Beantragen können das Schüler- und Studierenden-BAföG Interessierte, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen zudem zu Beginn der Ausbildung unter 30 Jahre alt sein. Das Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und in bestimmten Fällen auch das der Eltern werden berücksichtigt. BAföG-Leistungen kann man beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen.



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