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Tipps zur Finanzierung von Weiterbildung

Weiterbildung: Möglichkeiten der Finanzierung
Förderprogramme der Bundesländer
Die Teilnahme an einer Weiterbildung ist auch immer eine Kostenfrage. Erkundigen Sie sich, ob eine der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, die die einzelnen Bundesländer anbieten, auch für Sie von Interesse sein könnte.


Förderprogramme der Bundesländer
Um interessierten Arbeitnehmern die Teilnahme an einer Fortbildung zu ermöglichen, bieten die Bundesländer verschiedene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Diese sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, da das jeweilige Ministerium verantwortlich ist für die Inhalte, Fördervoraussetzungen und Zielgruppen.

Die Bundesregierung hat eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank eingerichtet, in der man einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhält. Hier finden Unternehmen, Existenzgründer, Verbände und Einzelpersonen Informationen über sämtliche Fördermöglichkeiten, auch für eine Aus- und Weiterbildung.



Bildungsprämie
Seit Dezember 2008 unterstützt der Staat Weiterbildung mit der Bildungsprämie, die aus zwei Komponenten besteht: dem Prämiengutschein und dem "Weiterbildungssparen".

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund maximal 500 Euro der Weiterbildungskosten. Einen Prämiengutschein können Erwerbstätige, Berufsrückkehrer oder Mütter und Väter in Elternzeit erhalten, wenn das Jahreseinkommen 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht überschreitet. Pro Prämienberatung geht das einmal im Jahr.

"Weiterbildungssparen" können diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.


Weitere Informationen erhalten Sie bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie in Bonn, Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn.

Förderung von Weiterbildung durch den Europäischen Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds hat den Bundesländern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um berufsbezogene Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern. Da Bildung aber Ländersache ist, gibt es kein bundesweit einheitliches Programm. Im Folgenden sind individuelle Fördermöglichkeiten aufgeführt.

Weiterbildung: Förderprogramm in NRW
Bildungsscheck NRW
So gibt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen den so genannten Bildungsscheck, mit dem die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung unterstützt. Übernommen werden hierbei die anfallenden Teilnahmegebühren bis zur Hälfte der Gesamtkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Den Bildungsscheck können interessierte Arbeitnehmer erhalten, die in einem Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten angestellt sind.

Weiterbildung: Förderprogramm in Niedersachsen
IWiN-Förderprogramm in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es das Förderprogramm "IWiN", mit dem die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gefördert wird. Unternehmen müssen für den Antrag auf diese Förderung angeben, warum die Qualifizierung für den Mitarbeiter und das Unternehmen notwendig ist und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens steigert.

Weiterbildung: Förderprogramm in Hessen
Qualifizierungsschecks in Hessen
Qualifizierungsschecks, mit denen die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleineren und mittleren Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten unterstützt werden sollen, kann man in Hessen beantragen.

Weiterbildung: Förderprogramm in Schleswig-Holstein
"Zukunftsprogramm Arbeit" in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es das "Zukunftsprogramm Arbeit", das für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen gilt. Hier wird ein Zuschuss von 45 Prozent der Gesamtkosten der Weiterbildung gezahlt, die sich aus den Seminarkosten und den Freistellungskosten zusammensetzten. Arbeitnehmer, die von ihrem Betrieb nicht freigestellt werden, müssen sich mit 55 Prozent an den Kosten beteiligen.

Sonderprogramm WeGebAU
Das Sonderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) wurde zur Förderung der beruflichen Qualifizierung für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer eingerichtet. Von der Agentur für Arbeit Stuttgart können Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten. Darüber hinaus werden auch die Unternehmen für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer an der Weiterbildung teilnimmt, mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt gefördert.



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