Bildungsprämie
Seit Dezember 2008 unterstützt der Staat Weiterbildung mit der Bildungsprämie, die aus zwei Komponenten besteht: dem Prämiengutschein und dem "Weiterbildungssparen".
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund maximal 500 Euro der Weiterbildungskosten. Einen Prämiengutschein können Erwerbstätige, Berufsrückkehrer oder Mütter und Väter in Elternzeit erhalten, wenn das Jahreseinkommen 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht überschreitet. Pro Prämienberatung geht das einmal im Jahr.
"Weiterbildungssparen" können diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.