Das Stipendium kann für verschiedene Formen der beruflichen Weiterbildungen genutzt werden. Gefördert werden zum Beispiel Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, wie etwa Meister- oder Technikerlehrgänge, aber auch Abschlüsse wie Betriebswirt, Fachwirt und Fachkaufmann.
Ab 2008 können Stipendiaten mit diesen Fördermitteln ihr berufsbegleitendes Studium finanzieren, wenn sie mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sind und das Studium auf die Ausbildung und Berufstätigkeit aufbaut.
Ansprechpartner für alle Bewerber ist die Stelle, bei der das jeweilige Ausbildungsverhältnis eingetragen ist bzw. war, etwa die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Ärztekammern.