Wann und wie ist das Darlehen zurückzuzahlen
Seit dem 01.07.2009 können alle Personen, die ihre Fortbildung bestanden haben, einen Erlass in Höhe von 25 Prozent auf das Darlehen für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erhalten.
Für die Zurückzahlung des Darlehens gibt es eine Karenzzeit von zwei bis sechs Jahren, in der das Darlehen zins- und tilgungsfrei ist. Danach muss es innerhalb von zehn Jahren mit einem Mindestratensatz von 128 Euro im Monat abbezahlt werden.
Existenzgründern, die nach bestandener Abschlussprüfung einen eigenen Betrieb gründen und einen Mitarbeiter oder Auszubildenden beschäftigen, werden 33 Prozent des Darlehens erlassen.