Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Heilpraktiker, Unternehmensberater und Künstler.
Für einige freie Berufe braucht der Gründer eine bestimmte Zulassung, um sich selbstständig machen zu können. Zudem besteht eine Pflichtmitgliedschaft in berufsspezifischen Kammern. Hierzu gehören die so genannten geregelten freien Berufe, z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater.
Freiberufler wie etwa Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler oder Unternehmensberater (ungeregelte freie Berufe) brauchen keine besondere Genehmigung. Sie sind auch nicht mitgliedschaftspflichtig, können aber freiwillig einen Antrag auf die Mitgliedschaft bei einer Kammer stellen.