Heilerziehungspflege vereint dabei pflegerische und erziehende Tätigkeiten sowie die Gestaltung und Organisation des Alltags von behinderten Menschen. Für die Ausübung des Berufs sind Kenntnisse aus den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Gesundheits- und Krankheitslehre notwendig.
Heilerziehungspfleger und Heilerziehungshelfer sind üblicherweise in Tagesstätten, Kindergärten oder Wohn- und Pflegeheimen beschäftigt, die der Eingliederung und Betreuung behinderter Menschen dienen. Sie können auch bei ambulanten sozialen Diensten, in sozialen Beratungsstellen oder in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken tätig sein. Zudem können sie an Förderschulen Aufgaben im Bereich der pädagogischen Freizeitbetreuung übernehmen.