Bei einer Neugründung als Nebenerwerbsgründung bzw. Teilzeit- und Kleinstgründung ist das Risiko überschaubarer, da sie neben einem festen Arbeitsverhältnis betrieben werden kann. Wenn das eigene Unternehmen erfolgreich ist, kann der Betrieb später auch in Vollzeit geleitet werden.
Es empfiehlt sich, den Arbeitgeber über die geplante Gründung zu informieren. Zwar dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nebenbei selbstständig arbeiten, aber je nach Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber informiert werden.
Mit einer Nebenerwerbsgründung können Sie von der so genannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz) Gebrauch machen. Sie brauchen dann keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zu bezahlen. Voraussetzung ist, dass Ihr Umsatz im letzten Jahr geringer als 17.500 Euro gewesen ist und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich eine Höhe von 50.000 Euro nicht übersteigt.