Feuer-Rohbauversicherung
Als häufige Voraussetzung für Hausbau-Kredite schützt diese Versicherung fertiggestellte Gebäudeteile und Baumaterial vor Feuerschäden.
Als häufige Voraussetzung für Hausbau-Kredite schützt diese Versicherung fertiggestellte Gebäudeteile und Baumaterial vor Feuerschäden.
Der Bauherr haftet, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen. Da reicht auch ein Warnschild meist nicht aus. Bei unberechtigten Forderungen, wehrt sie diese ab.
In der Regel mit einer Selbstbeteiligung verbunden, greift diese Versicherung bei unvorhergesehen Schäden während der Bauphase.
Umfangreicher als die Versicherung durch die Bauberufsgenossenschaft, sind neben den Helfern auch die Bauherren mit inbegriffen.
Eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall und, je nach Abschluss, auch bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit greift und Bauherr und Angehörige vor Schulden bewahrt.
Falls das zuständige Bauunternehmen insolvent wird, werden hierdurch die Mehrkosten übernommen, um den Bau fertigzustellen.