7. Vergütung
7.1
Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens nach Zugang einer Rechnung, ohne Abzug zahlbar und fällig.
7.2
meinestadt.de ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Inserenten bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschuldeten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind.
7.3
Entscheidet sich der Inserent während der Vertragslaufzeit zur Löschung seines Eintrages, wird die anteilige Jahresgebühr nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt ein Verschulden von meinestadt.de vor, das den Inserenten zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages berechtigt
7.4
Zulässige Zahlungsverfahren sind Rechnung, Kreditkarte und für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland SEPA-Lastschriftverfahren. Meinestadt.de behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
7.5
Bei Wahl der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren wird die Euro-Eillastschrift COR1 genutzt und vereinbart, dass die minimale Einreichungsfrist auf einen SEPA-Bankarbeitstag verkürzt wird. Die bei diesem Verfahren erforderliche Vorabankündigung, mit der der Einreicher den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift informiert, erfolgt in der Regel über die Rechnung, kann aber nach Wahl von meinestadt.de auch in anderer Form, etwa per E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen. Der Inserent erklärt sich damit einverstanden, dass meinestadt.de die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag verkürzt.
7.6
Bei Rücklastschriften, die der Inserent zu vertreten hat, berechnet meinestadt.de eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein erneuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die meinestadt.de aufwandsbezogen gesondert berechnen kann.