Die Ausbildung im Überblick:
Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege). Sie führen ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit.
Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen versorgen sie z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre. Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wurden zusammengelegt. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe traten am 1. Januar 2020 in Kraft. Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels haben Auszubildende grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen Fortsetzung der generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachmann/-frau oder eine Neuausrichtung der Ausbildung gemäß gewähltem Abschluss/Spezialisierung mit entsprechender "Kompetenzvermittlung speziell zur Pflege alter Menschen bzw. zur Pflege von Kindern und Jugendlichen".
Schulische Voraussetzung: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss mit mindestens 2-jähriger Berufsausbildung oder absolvierte 1-jährige Pflegefachhelferausbildung.
Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag ist noch die Bewerbung um einen Platz an einer Berufsfachschule, mit der ein Schulvertrag abgeschlossen wird, erforderlich.
Wer sich angesprochen fühlt und diesen qualifizierten Beruf der Pflegefachkraft erlernen möchte, kann sich gerne bei uns bewerben. Sehr gerne dürfen Sie sich auch als Interessent/in für eine qualifizierte Umschulung bei uns bewerben.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!