- Der gesamte Jahresprimärbedarf muss künftig um 30 % niedriger liegen als bisher.
- Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss im Durchschnitt 15 % effizienter als bisher sein.
- Die vorhandenen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden.