Persönliche Bewerbungsgespräche vor Ort werden nach wie vor sowohl von Unternehmen als auch von Bewerber:innen bevorzugt. Trotzdem können Sie als Arbeitgeber auch in Zeiten nach Kontaktverboten und Lockdowns mit Video-Interviews punkten.
Persönliche Bewerbungsgespräche vor Ort werden nach wie vor sowohl von Unternehmen als auch von Bewerber:innen bevorzugt. Trotzdem können Sie als Arbeitgeber auch in Zeiten nach Kontaktverboten und Lockdowns mit Video-Interviews punkten.
Im Gegensatz zu mit-geschnittenen Interviews, die im Nachhinein nochmal beleuchtet werden können, stellen sogenannte Live-Interviews kein DSGVO Problem dar. Das liegt daran, dass es einem gewöhnlichen Bewerbungsgespräch nahe genug kommt. Im Gegensatz dazu, gilt eine genaue Auswertung, eines mit-geschnittenen Videos, als unangemessener Eingriff in die informative Selbstbestimmungsrechte einer sich bewerbenden Person. Das liegt auch daran, dass Aussagen nicht zurückgenommen oder weiter erklärt werden können, wie in einem natürlichen Gespräch. In bestimmten Berufsfeldern wie in der TV-Medienbranche können solche intensiven Auswertungen von Mimik, Gestik und Stimme allerdings gerechtfertigt werden.
Grundsätzlich gilt, dass in die Privatsphäre der Bewerber:innen nur so tief eingegriffen werden darf, wie es für die Bewerbung unbedingt notwendig ist. Auch darf eine Video-Bewerbung nicht Voraussetzung für eine Bewerbung sein, da so nicht von einer “freiwilligen Einwilligung” gesprochen werden kann, die für eine solche Bewerbung Pflicht ist.
Sie haben interessante Bewerber:innen gefunden und das digitale Bewerbungsgespräch steht bevor? Wir haben unsere Kolleg:innen der Abteilung People and Culture ein paar Fragen dazu gestellt:
Frage: Was sind mögliche Fallstricke einer digitalen Bewerbung und wie kann man sie umgehen?
Antwort: Drei Probleme sollte man auf jeden Fall im Blick haben.
Als Erstes, ist es von Vorteil nicht nur intern vorbereitet zu sein, sondern auch den Bewerber:innen mit Hilfestellungen entgegenzukommen. Konkret könnte man einen Technik-Check anbieten. So können die Bewerber:innen, vor dem eigentlichen Gespräch, eventuelle Probleme aus dem Weg räumen.
An diesem Punkt schließt sich der nächste Fallstrick an. Ein Vorstellungsgespräch via Video-Chat ist noch lange nicht gang und gäbe und für den/die Bewerber:in wahrscheinlich eine neue Erfahrung. Schaffen Sie in Ihrem Bewerberpool ein Bewusstsein für die Situation und informieren Sie vorab. Ein Hinweis, dass andere Menschen oder Haustiere im Hintergrund störend sind, wäre zum Beispiel ein erster Schritt.
Ein drittes Problem ist, dass manche Kandidat:innen – über das digitale Bewerbungsgespräch – nicht so gut greifbar sind, wie in einem Gespräch vor Ort. So kann es in manchen Fällen sein, dass ein digitales Bewerbungsgespräch lediglich ein erstes Aussieben sein kann. Bei manchen Bewerbungen ist ein persönliches Kennenlernen unabdingbar.
Frage: Ist es vorstellbar, dass sich das digitale Vorstellungsgespräch in Zukunft durchsetzt?
Antwort: Grundsätzlich ist er wahrscheinlich, dass die Akzeptanz steigen wird und das digitale Vorstellungsgespräch sich weiter etablieren wird. Besonders, bei Bewerber:innen, die weit entfernt oder im Ausland sind. In dem Fall spart man lange Reisezeiten. Spätestens die zweite Runde sollte im Idealfall wieder im Unternehmen stattfinden. Nur so können Büroräume gezeigt werden und das persönliche Auftreten – auch in der ersten Interaktion mit dem zukünftigen Team – prüfen.
Frage: Wie sollte ein Video-Interview anmoderiert werden? Welche Punkte sollte man beachten?
Antwort:
Testen Sie die Anwendungen und wählen Sie das für sich passende. Nutzen Sie die häufig angebotene kostenfreie Probezeit um sich mit den unterschiedlichen Angeboten vertraut zu machen.
Dieses Tool bietet eine kostenfreie Variante, mit welcher Sie unbegrenzte 4-Augen-Gespräche führen können. Gruppenbesprechungen mit bis zu 100 Personen sind hier auf 40 Minuten limitiert, nicht aber die Anzahl der Besprechungen. Zoom bietet zudem unterschiedliche kostenpflichtige Pakete.
Das Paket für Klein- & Mittelständische Unternehmen kostet 189,90 Euro für eine Jahres-Lizenz und hebt hier die zeitliche Limitierung auf. Meetings können auch hier mit bis zu 300 Teilnehmenden geführt werden. Ein weiteres Paket, welches sich an kleine Teams richtet, kostet 139,90 Euro für ein Jahr und bietet neben Gruppengesprächen mit bis zu 100 Teilnehmern ebenfalls eine unbegrenzte Meeting-Dauer.
Zoom ermöglicht sichere, digitale Treffen, zum einen durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, oder durch rollenbasierte Benutzersicherheit.
Dieses Produkt ist Teil des Office Pakets und bietet neben Video-Besprechungen auch eine Chat- und Telefonfunktion. Es gibt keine kostenfreie Version für Unternehmen und es ist nicht unabhängig vom Office Paket erhältlich.
Es gibt allerdings eine Version mit welcher Sie, für 4,20 € je Nutzer:in und Monat, Zugriff auf alle Anwendungen als Online-Version erhalten. Sind auch die anderen Anwendungen für Ihr Unternehmen interessant, ist dies eine mögliche Lösung.
Für 20,50 € im Monat je Nutzer:in erhalten Sie das Online-Paket “Microsoft 365 Business Standard”. Es enthält Microsoft Teams und das gesamte Office Angebot mit Excel, Word, PowerPoint und Outlook.
Oder auch Hangouts Meet ist, wie bereits im Namen ersichtlich, das Produkt von Google. Über einen Link können Sie, ohne zeitliche Begrenzung, an Video-Treffen teilnehmen. Google Meet ist kostenpflichtig für Unternehmen und nur in fertig geschnürten “G-Suites” erhältlich.
Für 4,68 € je Nutzer:in und Monat gibt es das kleinste Paket mit 13 Anwendungen unter denen auch Hangouts zu finden ist. Dazu kommen nochmal 3 weitere Anwendungen. Darunter fallen eine Support-Anwendung, der Admin-Bereich zur Verwaltung von Benutzer:innen und Anwendungen sowie eine Endpunktverwaltung mit welcher verlorene Geräte gesperrt werden können um Unternehmensdaten zu schützen.