Die Altenhilfe der Stadt Augsburg sucht für ihre fünf Senioreneinrichtungen zum 1. September 2024 Auszubildende zur Pflegefachhelferin/ zum Pflegefachhelfer (m/w/d)
Du suchst einen vielseitigen Ausbildungsplatz? Arbeitest gerne im Team? Willst einen sozialen sinnstiftenden Job? Dann komme als Pflegefachhelferin/ Pflegefachhelfer zur Altenhilfe der Stadt Augsburg. Deine Vorteile
- Eine spannende und qualitativ hochwertige pflegefachliche Ausbildung
- Teamarbeit und eine enge Betreuung durch unsere Praxisanleiter/-innen
- Ein attraktiver Verdienst: 812,48 Euro plus verschiedener Zulagen
- Tolle Perspektiven und viele Fort- und Weiterbildungsangebote
- Unterstützung bei Fördermöglichkeiten, z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit
- Eine vielseitige Ausbildung mit Unterricht an einer Pflegeschule sowie eine praktische Ausbildung (650 Praktikumsstunden) in unseren Senioreneinrichtungen
- Die Aufgaben sind sehr vielfältig und garantiert nie langweilig
- Mit dem Abschluss hast Du den mittleren Bildungsabschluss erreicht
Dein Profil:
- Du hast einen Haupt-/Mittelschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss
- Du verfügst über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (idealerweise auf dem B2 Niveau)
- Du bist bereits 16 Jahre alt In einem Jahr Ausbildung lernst Du bei uns
- Wie Du den Bewohnern in ihrem Alltag hilfst und für einen abwechslungsreichen Tagesablauf sorgst
- Wie Du Dein Team bei der individuellen Grund- und Behandlungspflege unterstützt
- Wie Du bei der fach- und qualitätsgerechten Dokumentation helfen kannst
- Wie Du mit Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren Angehörigen kommunizierst
- Wie Du eine gute Pflege sicherst und mit organisierst Auf einem Blick
- Ausbildungsdauer: 1 Jahr
- Ausbildungsbeginn: 1. September
- Berufsabschluss: Pflegefachhelfer/-in
Klingt wie für Dich gemacht?
Dann bewirb Dich bitte online mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Kopien von Schul- bzw. Berufsabschlüssen und evtl. Anerkennungsbescheiden ausländischer Abschlüsse.
Ausländische Schulabschlüsse können berücksichtigt werden, wenn ihre Anerkennung nachgewiesen wird. Die hierfür zuständige Stelle ist das Bayerische Landesamt für Schule: Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung - BayernPortal
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über eine ausreichende Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.
Stellenangebote Online-Bewerbung