Aufgabengebiet:
- Einrichtungsübergreifende Mitarbeit und schrittweise Anleitung und Begleitung der internationalen Auszubildenden
- Erstellung von Praktikumsbeurteilungen
- Erstellung von Dienstplänen in Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Pflegefachkraft
- Teilnahme an Bereichsleiterbesprechungen
- Durchführung regelmäßiger Gespräche zur Reflexion
- Durchführung von Lernzielkontrollen
- Regelmäßige Berichterstattung zum Ausbildungsstand
- Kooperation mit der zuständigen Berufsfachschule und sonstigen Trägern der praktischen Ausbildung
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d), Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (m/w/d) oder gleichwertig anerkannte Ausbildung und
- mindestens einjährige Berufserfahrung in der Alten- bzw. Krankenpflege sowie
- Zertifikat über die Teilnahme an der Pflichtfortbildung nach
- 4 Abs. 3 PflAPrV
Wünschenswert:
- Fähigkeit zur ziel- und prozessorientierten Gestaltung der Anleitung
- Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz
- Ruhe, Ausgeglichenheit und Geduld
- Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft
- Kritik- und Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit und Empathie
- Fähigkeit zu motivieren
Wir bieten:
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
- Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung
- Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt
- ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche
Rechtliche Informationen: Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.