VORAUSSETZUNGEN
- Mittlere Reife oder
- Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene 2-jährige Berufsausübung oder
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer oder Altenpflegehelfer
- Gesundheitliche Eignung
- Verantwortungs- und Gefahrenbewusstsein
- Sorgfalt und Genauigkeit
- Eigeninitiative und Entscheidungsfreude
AUSBILDUNGSINHALTE
Zum Aufgabenbereich der Operationstechnischen Assistenten (OTA) gehört die Vor- und Nachbereitung einer Operation einschließlich Überprüfung von technischen Geräten, das Richten der benötigten Instrumente und die Überprüfung der Einhaltung der hygienischen Richtlinien. Der Ablauf einer Operation muss beherrscht werden, was sich im situationsgerechten und zügigen Anreichen der Instrumente ausdrückt. In Notfallsituationen muss schnell und flexibel reagiert werden.