Voraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. vollständige Fachhochschulreife)
- Deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Höchstalter von 39 Jahren bei Ausbildungsbeginn, sofern keine Ausnahmen zutreffen (§ 14 LBG NRW)
- Gesundheitliche Eignung
- Eignungstestergebnis mit einem Eignungsgrad von mindestens 4,0
Ausbildung/Studium
Beginn?
Die Ausbildung/das Studium beginnt am 1. September eines Jahres
Wie lange?
Die Ausbildung/das Studium dauert 3 Jahre
Wo?
Die fachwissenschaftlichen Module des Bachelor-Studiums werden an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), Abteilung Köln oder ggf. auch Münster) vermittelt. Die fachpraktischen Module werden in verschiedenen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung Remscheid (z. B. IT, Digitalisierung, Organisation, Bürgerservice etc.) absolviert.
Abschluss?
Bachelor of Arts (Studiengang Verwaltungsinformatik) Stadtinspektorin / Stadtinspektor Besoldungsgruppe A 9 Perspektiven
Entsprechend der fachlichen und persönlichen Eignung und Befähigung bestehen Aufstiegsmöglichkeiten einschl. Leitungsfunktionen innerhalb des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (vormals gehobener Dienst). In besonderen Einzelfällen und bei herausragenden Leistungen bestehen auch Aufstiegschancen in das zweite Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (vormals höherer Dienst).
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