Die zweijährige Ausbildung besteht aus fachtheoretischen und berufspraktischen Abschnitten, die blockweise im Wechsel stattfinden. Die Theorie findet in einer Landesfinanzschule des jeweils zugewiesenen Bundeslandes statt und besteht aus insgesamt acht Monaten fachtheoretischer Ausbildung. Hierbei hast du im Klassenverband z. B. Fächer wie Allgemeines Abgabenrecht, Einkommen- und Umsatzsteuer, Politische Bildung und Buchführung. Den insgesamt 16-monatigen praktischen Teil absolvierst du in einem Finanzamt des gleichen Bundeslandes und lernst dort verschiedene Bereiche des Finanzamtes kennen. Hier lernst du, wie das erlernte Recht und die dazugehörigen Rechtsvorschriften in der Praxis angewendet werden. Dabei gehören beispielsweise das Bearbeiten von Anträgen und die Überprüfung von Steuererklärungen der verschiedenen Steuerarten zu deinen Aufgaben.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Bei Bestehen der Laufbahnprüfung hast du gute Übernahmechancen. Dein Einsatz ist dann, nicht mehr in einem Bundesland, sondern in einer unserer Steuerabteilungen oder der Zentralabteilung vorrangig am Hauptdienstsitz in Bonn und bei Bedarf auch an den Dienstsitzen in Berlin, Saarlouis sowie Schwedt geplant. Dort wirst du in einem Referat mit einer von über 80 spannenden Fachaufgaben eingesetzt und dabei von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen unterstützt. Bei Übernahme wirst du zum Beamten/zur Beamtin auf Probe als Steuersekretär/in (Besoldungsgruppe A 6m) ernannt. Nach der beamtenrechtlichen Probezeit von drei Jahren hast du in der Laufbahn des mittleren Dienstes (Besoldungsgruppen A 6m bis A 9m) hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Bereits während der Probezeit lernst du verschiedene Bereiche des Bundeszentralamtes für Steuern kennen.
Ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglicht dir, dich stetig weiterzuentwickeln. Außerdem bieten wir dir im Anschluss an deine Ausbildung weitreichende „Homeoffice“-Möglichkeiten und eine flexible Arbeitszeitgestaltung.
Was Sie noch wissen sollten:
Für uns zählen deine Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede Person - unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung - willkommen.
Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus unterstützen wir die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und begrüßen deine Bewerbung. Nach Maßgabe der in der Bundesfinanzverwaltung geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.