Dafür erwirbst Du Kenntnisse in der Verwaltung und im Betriebsablauf eines Friedhofs sowie im Bestattungsrecht. Voraussetzungen
- Einfühlungsvermögen und gute Umgangsformen gegenüber trauernden Hinterbliebenen
- Offenheit im Umgang mit dem Thema Sterben und Tod sowie für den direkten Kontakt mit Verstorbenen
- Mindestens Abschluss der 9. Klasse der Haupt- oder Mittelschule oder ein anderer, mindestens gleichwertiger Abschluss
- Vollendung des 18. Lebensjahres zum Einstellungszeitpunkt
- Interesse an einer anspruchsvollen und abwechslungsreichen Ausbildung