


Online seit: 24.06.2025
Grundstück in Oberzent-Rothenberg: Leben, wo andere Urlaub machen!
64760 Oberzent65.000 €
Kaufpreis
530 m²
Grundstücksfläche
Eckdaten
Kaufpreis: | 65.000 € |
Käufercourtage: | 4,2 % inkl. MwSt. |
Beschreibung
Willkommen in Ihrem zukünftigen Zuhause auf dem Land!
Dieses attraktive Baugrundstück mit 530 m² Fläche befindet sich in Oberzent-Rothenberg – einem idyllischen Ort im Odenwald, der ländliche Ruhe mit modernem Wohnkomfort verbindet. Hier genießen Sie ein entspanntes Lebensgefühl und einen traumhaften Weitblick über die sanfte Hügellandschaft – jeden Tag ein bisschen Urlaubsfeeling!
Das Grundstück liegt in einem erschlossenen Wohngebiet mit angenehmer Nachbarschaft und vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Sie ein gemütliches Einfamilienhaus planen oder sich für eine Doppelhausbebauung entscheiden – hier ist beides möglich.
Ausstattung
Das Grundstück liegt in einem erschlossenen Wohngebiet mit angenehmer Nachbarschaft und vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Sie ein gemütliches Einfamilienhaus planen oder sich für eine Doppelhausbebauung entscheiden – hier ist beides möglich.
Gerne zeigen wir Ihnen diese begehrte Lage persönlich im Rahmen einer Besichtigung. Lassen Sie sich vor Ort von der besonderen Atmosphäre überzeugen – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Lage
Das Baugrundstück befindet sich in Oberzent (Odenwaldkreis in Südhessen), die am 1. Januar 2018 aus dem Zusammenschluss der Stadt Beerfelden mit den Gemeinden Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal entstanden ist. Die Nachbarstädte Hirschhorn am Neckar (mit S-Bahn-Anschluss) und Beerfelden erreicht man in ca. 10 Autominuten. Heidelberg ist nur ca. 30 Autominuten entfernt. Der Bauplatz befindet sich in toller Weitblicklage von Oberzent-Rothenberg. Entfernungen: Hirschhorn ca. 10 km, Beerfelden ca. 13 km, Eberbach ca. 20 km, Neckargemünd ca. 20 km, Heidelberg ca. 30 km, Weinheim ca. 40km
Sonstiges
Hinweis zur Aussagekraft des Energieausweises
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der tatsächliche Energieverbrauch je nach Nutzerverhalten vom bescheinigten Wert, vor allem beim Energiebedarfsausweis, erheblich abweichen kann. Der tatsächliche Energieverbrauch kann durchaus niedriger sein.
Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz
Entsprechend § 48 GEG in Verbindung mit § 80, Abs. 4 GEG möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jeder Käufer eine kostenfreie Beratung zum Energieausweis der jeweiligen Immobilie mit einem zur Ausstellung Berechtigten führen soll.
Es ist durchaus sinnvoll, vor einer energetischen Sanierung ist eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Vielleicht können ja zum Beispiel Förderprogramme genutzt werden.
Kostenfrei bietet dieses unter anderem die Verbraucherzentralen an. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de
Exposé-ID: 29152362 | Referenz-ID: 3872
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