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    Online seit: 18.09.2025

    Zentral gelegenes Areal mit Entwicklungspotenzial

    59590 Geseke / Mönninghausen
    560.000 €
    Kaufpreis
    5.157 m²
    Grundstücksfläche

    Eckdaten

    Kaufpreis: 560.000 €
    Käufercourtage: Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
    Kann ich mir diese Immobilie leisten?

    Standort

    59590 Geseke / Mönninghausen
    Was kostet ein Umzug hierher?

    Beschreibung

    Zum Verkauf steht ein außergewöhnlich großes Grundstück in zentraler Ortslage. Das Areal ist derzeit mit Bestandsgebäuden bebaut, die sich problemlos zurückbauen lassen und somit den Weg für eine individuelle Neubebauung freimachen. Die Fläche überzeugt durch ihre Größe und die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten – ideal für Investoren, Bauträger oder private Bauherren, die ein Projekt nach eigenen Vorstellungen entwickeln möchten. Ob Wohnbebauung, eine gemischte Nutzung oder moderne Wohnkonzepte – hier sind viele Varianten denkbar. Highlights: Großes innerörtliches Grundstück Bestehende Gebäude rückbaubar Zentrale Lage im Ortskern Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten

    Lage

    Die Kleinstadt Geseke ist mit einer sehr ausgeprägten Infrastruktur ausgestattet. Schulformen, Kindergärten und ärztliche Versorgung finden Sie in ausreichendem Maße. Ebenso alle Einkaufsmöglichkeiten, die man sich wünscht. Die Verkehrsanbindung und der öffentliche Nahverkehr sind sehr gut! Das Angebot befindet sind in einem ca 4 km entfernten Stadtteil von Geseke.

    Sonstiges

    GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

    VON POLL IMMOBILIEN Paderborn

    Frau Brigitte Kesternich

    Impressum

    Exposé-ID: 29345033  |  Referenz-ID: 25 162 011-1


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