Fünf Schritte wie man den Ausbildungsabbruch richtig angeht
Schritt 1 - Situation analysieren
Unglücklich mit der Ausbildung? Zunächst einmal sollte man die Probleme analysieren, was einen persönlich unzufrieden macht und versuchen es einigermaßen objektiv einzuschätzen. Dazu gehört auch zu überlegen, ob man die Situationen überbewertet oder ob man die Misslage realistisch einschätzt. Hat man genug Motivation und Leistung an den Tag gelegt oder hätte man bei der Arbeit mehr geben können sind Fragen, die man sich stellen sollte. Fühlt man sich im Betrieb nicht wohl aufgrund des Teams oder des Vorgesetzten oder hat man selber erst gar nicht versucht, sich positiv zu integrieren. Man sollte also stets genau analysieren, warum man die Ausbildung abbrechen möchte und nie leichtfertig entscheiden. Eine Möglichkeit ist auch, mit dem Vorgänger zu sprechen, vielleicht hat er Ähnliches erlebt und kann hilfreiche Tipps geben.
Schritt 2 - Situation kommunizieren
Bevor der Entschluss zum Abbruch der Ausbildung gefasst wird, sollte man seine Probleme den Eltern und dem Ausbilder anvertrauen oder auch das Gespräch zu den Lehrern der Berufsschule suchen. Diese Vertrauenspersonen kennen sich meist mit dem Thema aus und können bei den Problemen im Betrieb beratend zur Seite stehen. Zudem, auch wenn es oft schwer fällt, sollte man das Gespräch zum Vorgesetzten suchen. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass es eine Unterscheidung zwischen einer vorzeitigen Vertragsauflösung und einem endgültigen Ausbildungsabbruch gibt. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung geht es um einen Wechsel des Ausbildungsberufes oder des Ausbildungsbetriebes, bei der ein Ausbildungsabschluss weiterhin angestrebt wird. Bei einem Ausbildungsabbruch wird keine neue Ausbildung begonnen. Ob vorzeitige Vertragsauflösung oder kompletter Abbruch, jede Kündigung sollte sorgfältig durchdacht werden.
Schritt 3 - Sich beraten lassen
In vielen Fällen machen die zu Beginn genannten Gründe eine Kündigung, ob Wechsel oder gar Abbruch, unvermeidbar. In beiden Fällen gilt es sich als Azubi professionell beraten zu lassen und nach Alternativen zu suchen. Besonders als Jugendlicher ist es wichtig, den richtigen Weg zu gehen, denn in jungen Jahren werden die Grundsteine für eine erfolgreiche und vor allem glückliche Zukunft gelegt. Neben Eltern, Ausbildern oder Lehrern sollte man sich mit seinen Problemen daher zusätzlich an Berater der Arbeitsagentur oder der zuständigen Kammer wenden. MIt ihnen können Azubis gemeinsam überlegen, ob es der richtige Weg oder gar der richtige Beruf ist. Gerade die Kammern können explizite Ratschläge bezüglich der weiteren Vorgehensweise von Kündigung, Plan B etc. geben, denn sie kennen sich mit Problemen von Azubis aus.
Schritt 4 - Plan B suchen
Ist die Entscheidung gefasst die Ausbildung abzubrechen, sollte nach neuen Möglichkeiten gesucht werden, damit der Wechsel nahtlos übergeht und keine Lücken im Lebenslauf entstehen. Möglich sind zum Beispiel ein Orientierungspraktikum, ein neuer Ausbildungsplatz, ein Freiwilliges Soziales- oder Ökologisches Jahr, ein Studium oder gar ein Auslandsjahr.
Sollte das Ausbildungsverhältnis gen Ende hin gekündigt werden, kann bei der zugehörigen Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammer sogar erfragt werden, ob die Abschlussprüfung unabhängig vom Ausbildungsbetrieb dennoch angetreten werden kann. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie Anzahl der erfolgten Lehrjahre, Kündigungsgrund oder Fehlzeiten im ehemaligen Betrieb und der Berufsschule ab.
Schritt 5 - Richtig kündigen
Entscheidung gefallen? Dann heißt es nur noch richtig kündigen. Der einfachste Weg ist natürlich, wenn die Ausbildung im Einvernehmen mit dem Chef beendet wird und ein Aufhebungsvertrag reicht. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine schriftliche Kündigung her. Dabei sind vor allem die Kündigungsfristen zu beachten. Innerhalb der Probezeit kann eine Ausbildung jederzeit abgebrochen und die Kündigung ohne Angabe von Gründen beim Ausbildungsbetrieb eingereicht werden. Wenn ein Azubi sich bereits außerhalb der Probezeit befindet, muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden. Zur Absicherung kann zudem immer ein Blick in den Vertrag helfen. Wenn man die Kündigung eingereicht hat, gibt es zudem Ansprüche, die einem zustehen. Die Vergütung muss bis zum letzten Arbeitstag gezahlt werden und der Anspruch auf Auszahlung oder Freizeitausgleich für Überstunden und Resturlaub besteht ebenfalls. Zudem hat jeder Azubi Anspruch auf ein Arbeitszeugnis sowie Arbeitspapiere.