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    Online seit: 23.12.2025

    WRS Immobilien - Landhaus mit Stil - ehemaliges Forsthaus Obersinn des Juliusspitals - Denkmal

    97791 Obersinn
    159.000 €
    Kaufpreis
    6.0
    Zimmer
    155 m²
    Wohnfläche
    408 m²
    Grundstücksfläche

    Ausstattung & Merkmale

    Balkon / TerrasseKellerGarten/-mitbenutzungDenkmalobjektprovisionsfrei

    Eckdaten

    Kaufpreis: 159.000 €
    Provision: provisionsfrei
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    Standort

    97791 Obersinn
    Was kostet ein Umzug hierher?

    Beschreibung

    Lage & Umfeld Das Forsthaus befindet sich in der Bahnhofstraße im Ortsteil Obersinn (Gemeinde Obersinn) – inmitten des Natur‐ und Mittelgebirgsraums des Spessart. Umgebung: Wald‐ und Naturgebiet mit ruhiger Wohnlage, gute Erreichbarkeit über die Ortsstraße und Bahnhofstraße. Durch die naturnahe Lage bietet das Objekt gute Voraussetzungen für Erholung, Naturaktivitäten und ein Leben abseits dichter Innenstadtlagen. Historischer Hintergrund Der Eigentümer war früher die Stiftung Juliusspital Würzburg, eine gemeinnützige Einrichtung mit historischen Wurzeln, gegründet im Jahr 1576 durch den Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn. Ein Forsthaus‐Standort deutet darauf hin, dass das Gebäude ursprünglich dem Forstwesen diente – etwa als Wohn‐ und Verwaltungsgebäude für den Forstdienst rund um Waldflächen.

    Ausstattung

    Denkmalgeschütztes Ein- bzw. Zweifamilienhaus Grundbaujahr 1766 / Umbau 1956 2000 Dachsanierung - einschließlich Eindeckung und Dachstuhl Mansarddach Dacheindeckung: Bieberschwanz Bodenbeläge: teilweise Dielenboden bzw. Zementfliesen Das Haus muss saniert werden. Teilweise bereits Sanierung nach BLfD - Denkmalpflege zur Restaurierung von Baudenkmälern. Die Restaurierung in der Bau- und Kunstdenkmalpflege hat das Ziel, Denkmäler als historisch überlieferte Zeugnisse im ihrer Substanz und Erscheinung zu erhalten — nicht einfach nur „zu modernisieren“. Denkmalpflege umfasst sowohl die Substanzerhaltung (Konservierung) als auch gezielte Restaurierung und dokumentierte Änderungen, wenn diese notwendig und fachgerecht sind. Das BLfD gewährt Förderungen (Zuschüsse, ggf. Darlehen) für denkmalpflegerische Maßnahmen, insbesondere wenn der „denkmalpflegerische Mehraufwand“ vorliegt bzw. eine besondere Bedeutung oder Gefährdung des Denkmals besteht. Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten bei Denkmalsanierungen (nach BLfD) 1. Fördermöglichkeiten Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) sowie weitere öffentliche Stellen gewähren finanzielle Förderungen für die Sanierung und Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt werden. • Zuschüsse durch das BLfD / Land Bayern: Das BLfD kann Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen bewilligen, insbesondere für den sogenannten denkmalpflegerischen Mehraufwand. Die Förderhöhe ist abhängig von der Bedeutung des Denkmals und den notwendigen Mehrkosten im Vergleich zu einer herkömmlichen Sanierung. • Bundes- und Landesprogramme: Es bestehen zusätzliche Förderprogramme auf Bundesebene, etwa das 'Denkmal-Sonderprogramm' des Bundes, mit Förderquoten von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. • Antragstellung: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger

    Lage

    Entdecken Sie die ideale Lage dieser Immobilie in der Bahnhofstrasse in Obersinn. Dieses charmante Haus befindet sich in einer ruhigen Wohngegend, die dennoch eine hervorragende Anbindung an wichtige Annehmlichkeiten bietet. Nur wenige Schritte vom Bahnhof entfernt, genießen Sie eine bequeme Zugänglichkeit zu öffentlichen Verkehrsmitteln, die Sie schnell in umliegende Städte und Regionen bringen. Die zentrale Lage ermöglicht es Ihnen, lokale Geschäfte, Restaurants und Cafés zu Fuß zu erreichen. Schulen, Kindergärten und medizinische Einrichtungen sind ebenfalls in der Nähe, was diese Lage besonders familienfreundlich macht. Die malerische Umgebung von Obersinn, mit ihren grünen Parks und Naherholungsgebieten, bietet eine perfekte Balance zwischen Stadtleben und Natur. Die Autobahnanbindung ist ausgezeichnet, sodass Sie auch mit dem Auto schnell und unkompliziert an Ihr Ziel gelangen. Dieser Standort vereint Komfort, Bequemlichkeit und eine idyllische Umgebung, die jeden Tag zu einem angenehmen Erlebnis macht.

    Sonstiges

    Dies ist keine Steuerberatung, sondern nur ein allgemeiner Hinweis: Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten bei Denkmalsanierungen (nach BLfD) 1. Fördermöglichkeiten Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) sowie weitere öffentliche Stellen gewähren finanzielle Förderungen für die Sanierung und Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt werden. • Zuschüsse durch das BLfD / Land Bayern: Das BLfD kann Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen bewilligen, insbesondere für den sogenannten denkmalpflegerischen Mehraufwand. Die Förderhöhe ist abhängig von der Bedeutung des Denkmals und den notwendigen Mehrkosten im Vergleich zu einer herkömmlichen Sanierung. • Bundes- und Landesprogramme: Es bestehen zusätzliche Förderprogramme auf Bundesebene, etwa das 'Denkmal-Sonderprogramm' des Bundes, mit Förderquoten von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. • Antragstellung: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zum Verlust der Förderung führen. 2. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) Neben direkten Zuschüssen bietet der Denkmalschutz erhebliche steuerliche Vorteile gemäß §§ 7i, 10f und 11b EStG. Die steuerliche Abschreibung richtet sich nach der Nutzung des Gebäudes (Vermietung oder Eigennutzung). 2.1 Bei Vermietung Bei Vermietung können 100 % der anerkannten Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibung erfolgt über einen Zeitraum von 12 Jahren: in den ersten 8 Jahren mit jeweils 9 %, in den darauffolgenden 4 Jahren mit jeweils 7 %. Dies betrifft ausschließlich die Sanierungskosten, nicht den Kaufpreis des Gebäudes. 2.2 Bei Eigennutzung Bei selbstgenutzten Denkmälern können gemäß § 10f EStG 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre (jährlich 9 %) abgeschrieben werden. Dies gilt nur für Baumaßnahmen, die denkmalgerecht und durch die
    Logo Herr Christian Stumpp

    WRS REAL ESTATE GROUP Inc. - WRS Immobilien

    Herr Christian Stumpp

    Impressum

    Exposé-ID: 29553696  |  Referenz-ID: 1986


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