


Online seit: 30.04.2026
Zwei hochwertige Doppelhaushälften in attraktiver Lage: Wohnen und Entspannen am Bernsteinsee
38524 SassenburgAusstattung & Merkmale
Eckdaten
| Kaufpreis: | 399.000 € |
| Käufercourtage: | 3.57 % inkl. gesetzlicher MwSt. |
Beschreibung
Ausstattung
Lage
In der Südheide, etwa 14 Kilometer nordöstlich von Gifhorn und rund 18 Kilometer nordwestlich der Autostadt Wolfsburg, befindet sich das beliebte Erholungsgebiet rund um den Bernsteinsee. Die Lage verbindet naturnahe Ruhe mit einer zugleich gut erreichbaren regionalen Infrastruktur und hoher Lebensqualität. Nur rund 100 Meter vom Sandstrand entfernt beginnt ein ruhiges Areal mit modernen barrierearmen Bungalows sowie geschmackvollen Einfamilienhäusern mit maximal eineinhalb Geschossen. Gepflegte Gärten, lockere Bebauung und der charakteristische Duft der Heidelandschaft prägen das besondere Wohngefühl in dieser Umgebung. Direkt angrenzend verläuft der Elbe-Seitenkanal und lädt zu ausgedehnten Spaziergängen, Radtouren oder entspannten Momenten am Wasser ein. Die Umgebung bietet dadurch eine besonders hohe Freizeit- und Erholungsqualität für Bewohner und Besucher gleichermaßen. Der Bernsteinsee gehört zum Landkreis Gifhorn und zur Gemeinde Sassenburg, Ortsteil Stüde. Die Region hat sich über viele Jahre zu einem beliebten Ziel für Urlauber, Tagesgäste und Menschen entwickelt, die hier ihre Freizeit genießen. Menschen verbringen hier erholsame Tage, machen Urlaub oder nutzen die besondere Atmosphäre für kurze Auszeiten vom Alltag. Der frühere Zelt- und Campingplatz wurde im Zuge einer Neufassung des Bebauungsplans zu einem modernen Wochenendhausgebiet weiterentwickelt. Heute präsentiert sich das Areal als hochwertiges Ensemble moderner Architektur mit großzügigen Grundstücken und viel Raum für Erholung. Viele Eigentümer nutzen ihr Haus als neuen oder zusätzlichen Lebensmittelpunkt und verbringen hier einen großen Teil ihrer freien Zeit. Die Häuser werden sowohl als Erstwohnsitz als auch als Alters-, Naherholungs- oder Urlaubsdomizil genutzt. Gemäß Baugenehmigung ist der Aufenthalt an Wochenenden, Feiertagen, in Ferienzeiten sowie zu sonstigen Freizeitaufenthalten vorgesehen.
Sonstiges
Exposé-ID: 29707914 | Referenz-ID: AD013
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