Was steht im Ausbildungsvertrag

Was steht eigentlich im Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag regelt alle wichtigen Informationen wie beispielsweise die Berufstätigkeit, Beginn und Dauer deiner Ausbildung oder auch die Höhe des Gehalts, welches dir während der Ausbildung zusteht. Der Vertrag wird vor Beginn deiner Ausbildung schriftlich zwischen dir und deinem Arbeitgeber geschlossen. Dies ist sogar im Berufsbildungsgesetz so geregelt (§§ 10, 11 Berufsbildungsgesetz). Nach Unterschrift erhältst du ein Exemplar sowie dein Arbeitgeber. Bewahre den Vertrag sorgfältig auf! Falls du noch nicht volljährig bist, dann muss dein gesetzlicher Vertreter – dies sind meistens deine Eltern – den Vertrag unterschreiben.

Um dir einen Überblick zu verschaffen, was alles in dem Ausbildungsvertrag enthalten ist – hier eine Übersicht:

  • Beginn und Dauer deiner Ausbildung
  • Ablauf und Ziele deiner Ausbildung
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Die Höhe deines Gehalts
  • Wie viele Urlaubstage du nehmen darfst
  • Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungssätte stattfinden

Was darf nicht im Ausbildungsvertrag stehen?

Bestimmte Inhalte dürfen nicht in einem Ausbildungsvertrag stehen. Dies regelt §12 des Berufbildungsgesetz. Falls doch Punkte in deinem Ausbildungsvertrag stehen sollten, kläre dies mit deinem Arbeitgeber – ansonsten ist der Vertrag nicht gültig! Folgende Inhalte dürfen beispielsweise nicht in deinem Vertrag stehen:

  • Es ist nicht erlaubt, dass der Arbeitgeber Geld von dir verlangen darf für die Ausbildung. Zudem darf er nicht verlangen, dass du Zusatzkurse belegen sollst und diese auch bezahlen sollst
  • Es ist nicht erlaubt, vertraglich festzulegen, dass du nach der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb arbeiten musst
  • Sämtliche Angaben sind unzulässig, die eine Vertragsstrafe vereinbaren – beispielsweise wenn du die Ausbildung abbrichst, darf der Arbeitgeber dir nicht mit einer Vertragsstrafe drohen
  • Schadensersatzansprüche dürfen nicht in Pauschalbeträgen festgelegt werden

Tipp: Lies in jedem Fall den Vertrag mehrmals durch und kläre Punkte, die du nicht verstehst.


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Alle Berufsfelder und -bezeichnungen schließen, unabhängig von ihrer konkreten Benennung, alle Geschlechter mit ein.