Das wichtigste bei der Ausbildungssuche sind natürlich deine Interessen und deine Stärken. Du sollst ja eine Ausbildung finden, die dir Spaß macht und zu dir passt. Aber nicht ganz zu vergessen: Was verdiene ich eigentlich während und nach der Ausbildung? Hierzu wollen wir dir ein paar Infos geben.
Dein Gehalt in der Ausbildung
Ausbildungsvergütung während der Ausbildung ist nicht gleich Lohn nach der Ausbildung
Vielleicht weißt du ja schon, welche Ausbildung du machen möchtest. Vielleicht weißt du auch, dass die Ausbildung nicht wirklich gut bezahlt ist. Aber das ist normal, als Auszubildender verdient man nie wirklich gut. Das liegt daran, dass du noch keine Fachkraft bist, du musst ja noch alles mögliche lernen. Das wirst du im Laufe der Ausbildung, die zwischen 1,5 und 3,5 Jahren dauern kann. Mit jedem Jahr kommen neue Aufgaben dazu und dein Verantwortungsbereich wird größer. Dementsprechend wird auch dein Gehalt von Jahr zu Jahr erhöht, es ist gestaffelt.
Natürlich zählt auch, was du nach der Ausbildung für ein Gehalt erwarten kannst. Da solltest du genau hinschauen. Nicht immer ist das Ausbildungsgehalt entscheidend dafür, ob du danach gut oder weniger gut verdienst. Es kann zum Beispiel sein, dass du während der Ausbildung vergleichsweise viel verdienst, der Beruf aber nicht zu den besser bezahlten gehört.
Welche Faktoren spielen eine Rolle?
Bei der Bestimmung deines Ausbildungsgehalts spielen viele Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel dein Wohnort während der Ausbildung oder die Größe des Unternehmens. Manche Betriebe zahlen auch nach Tarifvertrag (das fragst du am besten nach), andere übernehmen auch Kosten für Unterkunft oder Verpflegung während der Ausbildung, wenn du für die Ausbildung umziehen musst. Noch dazu unterscheiden sich die Vergütungen von Bundesland zu Bundesland.
Daher ist es schwierig zu sagen, wie hoch dein Ausbildungsgehalt sein wird. Was genau du verdienst wird dann in deinem Ausbildungsvertrag stehen. Auf jeden Fall bekommst du dein Gehalt für den jeweiligen Monat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ausgezahlt, das ist gesetzlich so geregelt.