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Eberbach

Mietspiegel Eberbach

Der Mietspiegel Eberbach bietet dir einen Orientierungsrahmen über die Höhe der üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen, die in ihrer Art, Größe, Ausstattung und Lage vergleichbar sind. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen mindestens alle zwei Jahre erstellt und von Mieter:innen, Vermieter:innen und Gemeindevertreter:innen anerkannt. Nach den örtlichen Gegebenheiten enthält der Mietspiegel verschiedene Bewertungskategorien wie z.B. Stadtbezirk, Baujahr etc.

Kaltmieten für Eberbach

Die Erhebung und Analyse der Marktdaten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Homeday übernimmt jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit und Korrektheit dieser Daten. Da die Inhalte von unserem Partner zur Verfügung gestellt wurden, kann die Ansprache etwas anders sein als du es auf meinestadt.de gewohnt bist.

Wohnung als Kapitalanlage erwerben

Du spielst mit dem Gedanken, eine Immobilie in Eberbach zu kaufen, um sie anschließend zu vermieten? Ob sich das Geschäft für dich wirklich auszahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der zu erwartenden Mietrendite, aber auch vom Zustand der Wohnung oder des Hauses. Daher lohnt es sich, vor dem Kauf eine Bewertung des Objekts durchführen zu lassen. So weißt du, ob der Preis angemessen ist. Mit der Immobilienbewertung von meinestadt.de erhältst du eine kostenfreie Erstbewertung direkt online.
Ein Gutachter bewertet eine Immobilie.
© highwaystarz/AdobeStock

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Welchen Mietpreis können Vermieter:innen verlangen?

Da für die Berechnung eines Mietpreises keine allgemein gültige Formel existiert, ist die Festlegung auf einen rentablen aber fairen Mietpreis oft schwierig. Der ortsübliche Mietspiegel kann dabei jedoch eine sinnvolle Methode zur Ermittlung des richtigen Mietpreises darstellen und auch Mietpreiserhöhungen begründen.

Ab wann gilt eine Mieterhöhung?

Vermieter:innen müssen die Mieterhöhung schriftlich übermitteln, damit sie rechtskräftig ist (§ 558a BGB). Jede:r Mieter:in hat eine Frist um die Mieterhöhung anzunehmen oder abzulehnen. Sie reicht bis zum Ende des übernächsten Monats nach Erhalt des Zustimmungsverlangens durch den:die Vermieter:in. Stimmt der:die Mieter:in der Mieterhöhung zu, wird die Mieterhöhung ab dem Monat, in dem die Überlegungsfrist abgelaufen ist, fällig. Ab korrekter Verkündigung der Mieterhöhung ist sie damit rechtskräftig.

Dürfen Mieter:innen einer Mieterhöhung widersprechen?

Ab dem Zeitpunkt der zugegangenen Mieterhöhung besteht eine Bedenkzeit für den Rest des Monats und die beiden darauffolgenden Monate. Die Mieterhöhung muss an alle Bewohner:innen des Hauses oder der Wohnung adressiert sein.

Häufige Fragen zum Mietspiegel in Eberbach

Der Mietspiegel – auch Mietpreisspiegel genannt – bietet kurz gesagt einen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten für verschiedene Wohnungstypen in Eberbach. Mehr Informationen zum Thema findest du in unserem Ratgeber zum Mietspiegel.
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach festgelegten Grundsätzen alle zwei Jahre ermittelt und von Mieter-, Vermieter- und Gemeindevertretern anerkannt. Bei der Erhebung des Mietpreisspiegels werden einerseits die durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmieten und andererseits die allgemein mögliche Mietpreisspanne berechnet, innerhalb derer sich der Mietpreis bewegen kann. Welche Kriterien eine Rolle bei der Festlegung spielen, was beispielsweise bei einer Mieterhöhung zu beachten ist und vieles mehr erfährst du in unserem Immobilien Ratgeber zum Mietspiegel.
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Der Immobilien-Ratgeber von meinestadt.de

Wie wird der Mietspiegel erhoben und welche Rechte besitzen Mieter:innen und Vermieter:innen? Antworten auf diese Fragen erhältst du hier in unserem Artikel.Der Mietspiegel – So wirkt er sich auf deine Miete aus

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