Mieterselbstauskunft – Die Eintrittskarte für Mietinteressenten
Du suchst eine neue Wohnung und hast die ersten Wohnungsbesichtigungen? Dann folgt erst mal viel Papierkram. Denn Vermieter:innen erwarten meist schon vorab einige Unterlagen von dir. Dazu zählt auch die Mieterselbstauskunft. Welche Fragen in der Selbstauskunft zulässig und welche unzulässig sind und ob du bei der Auskunft lügen darfst, erfährst du hier.
Übersicht
In aller Kürze
- In der Mieterselbstauskunft machst du freiwillige Angaben über persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse.
- Das Dokument steigert deine Chancen bei der Immobilienbewerbung.
- Zulässige Fragen musst du wahrheitsgemäß beantworten.
- Bei unzulässigen Fragen hast du ein Recht zur Lüge.
- Nutze unsere kostenlose Vorlage und erstelle deine Mieterselbstauskunft
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die meisten Vermieter:innen verlangen bereits bei dem ersten Besichtigungstermin für eine Wohnung eine Mieterselbstauskunft. Darin werden Fragen zur persönlichen und wirtschaftlichen Lebenslage des:der Mietinteressent:in gestellt, also z.B. Name, Anschrift, Beruf und das Nettoeinkommen. Vermieter:innen nutzen das Dokument, um bereits im Voraus Unsicherheiten auszuräumen und sich vor möglichen Mietnomad:innen oder zahlungsunwilligen Mieter:innen zu schützen.
Die Mieterselbstauskunft ist ein formloses Dokument, das bedeutet, du kannst es selbst erstellen oder eine beliebige Vorlage nutzen.
Rechtlich gesehen ist die Mieterselbstauskunft nicht verpflichtend. Du bist also nicht gezwungen, das Dokument abzugeben. Die meisten Vermieter:innen ziehen allerdings nur Personen mit Selbstauskunft in Erwägung. Wer also seine Chance auf eine Wohnung verbessern will, sollte das Dokument unbedingt bereithalten.
Mieterselbstauskunft ausfüllen: So geht’s
Schritt 1: Vorlage auswählen & downloaden
Zwar hast du die Möglichkeit, die Mieterselbstauskunft selbst zu gestalten, du kannst aber auch unsere kostenfreie Vorlage zum Download nutzen. Das erspart dir viel Zeit. Wichtig ist, dass die Mieterselbstauskunft keine unzulässigen Fragen beinhaltet. Welche Fragen zulässig und welche unzulässig sind, haben wir für dich zusammengefasst.
Zulässige Fragen
- Fragen zur Identität des:der Mietinteressent:in (Name, Anschrift, Telefon usw.). Ebenfalls darf nach weiteren Personen gefragt werden, die in die Wohnung einziehen werden.
- Fragen zum Arbeitsverhältnis und dem Arbeitgeber
- Fragen zur finanziellen Situation: monatliches Nettoeinkommen, Mietschulden, eidesstattliche Versicherungen, Einkommenspfändungen und Insolvenzverfahren
- Fragen zur weiteren Nutzung der Wohnung (z.B. einer gewerblichen Nutzung oder der Haltung von Haustieren)
Nicht zulässige Fragen
- Fragen zur Nationalität, der ethnischen und Religionszugehörigkeit
- Fragen zur sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität
- Fragen nach Partei-, Gewerkschafts- und Vereinszugehörigkeiten
- Fragen zur Familienplanung, Schwangerschaft und der aktuellen gesundheitlichen Situation
- Fragen zu Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
- Fragen zum Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
- Fragen zum früheren Mietverhältnis
- Fragen zu Hobbies und Musikgeschmack
Schritt 2: Felder wahrheitsgemäß ausfüllen
Nun hast du zwei Möglichkeiten. Du kannst das Dokument entweder sofort ausdrucken und händisch ausfüllen. Oder du füllst die Felder gleich am Computer oder Laptop aus. Achte beim Ausfüllen auf wahrheitsgemäße, vollständige Angaben.
Darf ich in der Mieterselbstauskunft lügen?
Das ist von der Zulässigkeit der Frage abhängig. Manche Vermieter:innen stellen dir eine eigene Vorlage für die Mieterselbstauskunft zur Verfügung und platzieren dort unerlaubte Fragen, z.B. zu deiner Religion oder politischen Einstellung. Generell gilt:
- Bei zulässigen Fragen musst du wahrheitsgemäß antworten: Hast du bei solchen Fragen, die das Mietverhältnis betreffen, gelogen, musst du mit Konsequenzen wie einer fristlosen Kündigung rechnen. Dazu zählt z.B. das Schummeln bei Einkommensverhältnissen.
- Bei unzulässigen Fragen hast du ein Recht zur Lüge: Du musst nicht wahrheitsgemäß antworten und auch keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Eine nachträgliche Kündigung durch den:die Vermieter:in auf Grundlage der Angaben ist nicht möglich.
Gut zu wissen
Schritt 3: Dokument ausgedruckt mitbringen
Bring am besten eine Kopie des Dokuments unaufgefordert mit zum Besichtigungstermin. So machst du einen besonders guten, vorbereiteten und seriösen Eindruck und erhöhst damit deine Chancen auf die Wohnung oder das Haus.
Hinweis zum Datenschutz
Muss ich dem:der potenziellen Vermieter:in Auskunft geben?
Vermieter:innen dürfen sich ihre Mieter:innen selbst aussuchen. Um eine gute Entscheidung treffen zu können, dürfen sie bestimmte Informationen einholen. Als Mietinteressent:in hast du daher eine allgemeine Aufklärungspflicht dem:der Vermieter:in gegenüber.
Das gilt in folgenden Fällen:
- Wenn die Miete 75 % oder mehr deines Nettoeinkommens beträgt.
- Wenn gegen dein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
- Wenn du eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hast. Das bedeutet, dass du gegenüber einem:einer Gerichtsvollzieher:in eine Erklärung abgegeben hast, dass du keinerlei Vermögen hast und dadurch nichts bei dir gepfändet werden kann.
Was gehört sonst noch in eine Bewerbermappe?
Der Wohnungsmarkt ist angespannt und das leider nicht mehr nur in Großstädten. Eine gute Vorbereitung ist also besonders wichtig, um bei der Suche nach der passenden Wohnung erfolgreich zu sein und Vermieter:innen von dir zu überzeugen. Dabei gibt es von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen einiges zu beachten.
- Deine Mappe sollte ein freundliches Anschreiben enthalten: Darin solltest du deinen vollständigen Name, dein Alter und deinen Beruf nennen. Mit ein paar Sätzen darüber, warum du die Wohnung interessant findest, kannst du zusätzlich punkten.
- Darüber hinaus kann die Mappe neben der Mieterselbstauskunft noch weitere Dokumente beinhalten: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Einkommensnachweise, freiwillige Schufa-Auskunft und ggf. Mietbürgschaft.
Kostenloser Download
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Wichtige Fragen schnell beantwortet:
- Mieterselbstauskunft
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Job, Rente, Bafög, Arbeitslosengeld)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des:r bisherigen Vermieter:in
- Schriftliche Mietbürgschaft (z.B. in Form einer Elternbürgschaft bei jungen Menschen ohne Festanstellung)
- Wohnberechtigungsschein (wenn notwendig)