Hochwasserschäden: Das sind deine Rechte und Pflichten als Mieter und Vermieter

Wenn das Hochwasser zurückgeht, werden die Schäden in den eigenen vier Wänden und an den Gegenständen sichtbar. Informiere dich hier, welche Rechte und Pflichten du als Mieter und Vermieter bei Hochwasserschäden hast und wie du diese Situation schnellstmöglich lösen kannst.

Die Fassade eines Hauses unter Hochwasser.
© cristina-gottardi/unsplash
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Reparatur und Instandsetzung

Bei entstandenen Schäden durch Hochwasser oder Unwetter am Gebäude und an der Wohnung, ist der Vermieter in der Pflicht. Dieser muss alle Hochwasserschäden beheben. Das gilt für das Abpumpen des Wassers, wie für Schäden, die das Gebäude selbst betreffen. Es gilt auch für vermietete Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Einbauküchen. Der Vermieter ist für all diese Reparaturen und Sanierungsarbeiten ebenfalls finanziell verantwortlich.

Eine Ausnahme dabei ist die persönlich Einrichtung des Mieters, denn dabei handelt es sich um Privateigentum. Bei diesen Dingen finanziert der Mieter selbst die Instandsetzung.

Haftung durch die Versicherung

In der Regel haften Versicherungen, wie Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, nicht für Hochwasserschäden oder Schäden aufgrund von Unwetter. Mieter können Wasserschäden evtl. über die Hausratversicherung abrechnen, wenn diese Versicherung Elementarschäden miteinschließt.

Für den Vermieter gilt bei der Gebäudeversicherung das Gleiche. Diese ist ausschließlich bei Elementarschäden bzw. bei Schäden am Gebäude zahlungspflichtig. Das beschädigte Mobiliar aufgrund des Wasserschadens ist kein Fall für die Versicherung.

Elementarschäden an Gebäuden oder in Häusern entstehen durch Einwirkungen der Natur. Ursache für diese Schäden sind zum Beispiel:

  • Hochwasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Schneedruck

Schadensersatz und Ersatzwohnung

Der Mieter bekommt eine Ersatzwohnung aus dem Wohnungsbestand des Vermieters wenn:

  • das Haus durch das Unwetter zu schwer beschädigt ist und die Reparatur für den Vermieter wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Eine automatische Beendigung des Mietverhältnisses tritt ein, wenn es diese Alternative nicht gibt.

Mieter können bei Hochwasserschäden in der Regel keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Ausnahme:

  • Der Vermieter gerät mit Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen in Verzug und dadurch entstehen weitere Schäden am Eigentum des Mieters - dann ist ein Schadensersatzanspruch denkbar.

Vollständige Zerstörung

Ist das Gebäude so beschädigt, dass es abgerissen werden muss, endet das Mietverhältnis. Der Mieter hat dabei keinen Anspruch, dass der Vermieter eine Ersatzwohnung stellt, die nicht aus seinem Wohnungsbestand kommt.

Mietminderung

Mieter können die Miete um 100% kürzen, wenn die Wohnung aufgrund des Hochwassers komplett unbewohnbar ist. Ist die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, besteht das Recht, die Mietzahlung verringern. Dafür ist es notwendig, die Mängel dem Vermieter zu melden. Am besten dokumentierst du die Mängel anhand von Fotos. Auch ein beschädigtes Treppenhaus ist ein Grund für eine Mietminderung. Dies gilt für den Zeitraum, in dem der Schaden präsent und noch nicht behoben ist.

Kündigungsrecht für Mieter

Bei großen Hochwasserschäden hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag fristlos wegen Gesundheitsgefährdung zu kündigen. Beispielsweise wenn Schlamm in der Wohnung steht und der Vermieter es nicht schafft, die Mieträume relativ kurzfristig wieder in einen brauchbaren Zustand zu versetzen.

Maßnahmen zum besseren Hochwasserschutz

Schützt der Vermieter sein Eigentum besser gegen Flut und Hochwasser, ist dies eine Maßnahme, welche den Wohnwert der Immobilie steigert. Diese Kosten kann er durch eine Mieterhöhung geltend machen. Dies ist auch zulässig, wenn politisch neue Vorgaben bezüglich des Hochwasserschutzes beschlossen werden.

Doppelhäuser unter blauem Himmel
© Ilhan Balta/AdobeStock

Beispielhafte Schutzmaßnahmen bei bereits bestehenden Gebäuden:

  • Verwendung von wasserresistenten Baustoffen
  • Wasserunempfindliche Einrichtungsgegenständen in den überschwemmungsgefährdeten Bereichen
  • Notstromversorgung
  • getrennt abschaltbare Elektroinstallationen
  • Festlegung einer Parkposition von Aufzügen
  • Verwendung leicht transportierbarer Gegenstände
  • Verwendung leicht abbaubarer Einrichtungsgegenstände
  • uvm.

Mietervereine und Mieterbund

Mietervereine beraten laut Rechtsberatungsgesetz nur Mitgliedern konkrete Rechtsfragen. Darüber hinaus informiert der Deutsche Mieterbund darüber, was bei Hochwasser- und Unwetterschäden zu beachten ist. Hochwassergeschädigte Mieter erhalten unter der Telefonnummer 030 / 223 23 - 166 in ganz Deutschland kostenlose Informationen zu allen Mietrechtsfragen. Rasches Handeln ist das Wichtigste nach einem Wasserschaden bzw. Unwetterschaden. Mieter und Vermieter treten bestenfalls schnellstmöglich in den Dialog und suchen gemeinsam eine Lösung.

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