Haustiere in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?
Wusstest du, dass in deutschen Haushalten über 34 Millionen Haustiere leben? (Quelle: Statista) Damit auch Menschen mit ihren geliebten Vierbeinern eine Wohnung finden, dürfen Vermieter:innen laut Gesetz die Haustierhaltung nicht generell verbieten. Es gibt dennoch einiges zu beachten, wenn du mit deinem Tier eine Wohnung suchst oder überlegst, dir Hund oder Katze anzuschaffen. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
In aller Kürze:
- Die Haltung von Kleintieren darf nicht verboten werden.
- Für die Haltung von allen anderen Tieren brauchst du eine Genehmigung.
- Für exotische und besonders gefährliche Tiere, z.B. Listenhunde gelten gesonderte Regelungen.
- Hunde können sich mit dem Corona-Virus infizieren, eine Übertragung auf den Menschen ist jedoch unwahrscheinlich.
Kleintiere dürfen ohne Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin in einer Mietwohnung gehalten werden. Doch was zählt alles zu den Kleintieren?
Ob ein Tier in diese Kategorie fällt, richtet sich nicht allein nach seiner Größe, sondern danach, ob durch die Art und das Verhalten des Tieres Belästigungen für Nachbar:innen zu erwarten sind oder ein erhöhtes Risiko für Schäden an der Mietsache besteht. Ein Chihuahua ist zwar klein, zählt jedoch auf Grundlage dieser Regelung nicht zu den Kleintieren. Gleiches gilt für Frettchen aufgrund ihres starken Geruchs.
Für alle anderen Haustierformen gilt die Genehmigungspflicht, das heißt: Ohne Erlaubnis des:r Vermieter:in dürfen diese Tiere, dazu zählen auch Hunde und Katzen, nicht in einer Mietwohnung gehalten werden.
Zu den Kleintieren gehören:
- Mäuse
- Meerschweinchen
- Kaninchen
- Degus
- Chinchillas
- Gerbils
- Kleine Vögel
Für exotische und besonders gefährliche Tiere gelten gesonderte Regelungen. Diese können von Bundesland zu Bundesland variieren:
- Für exotische Tiere gilt: Die Haltung ist prinzipiell erlaubt, solange gegen keine Vorgaben aus der Artenschutz-Verordnung verstoßen wird. Für die Haltung gefährlicher, exotischer Tiere, wie z.B. bestimmter Schlangenarten, sehen einige Bundesländer Einschränkungen vor.
- Für Listenhunde gilt: In den meisten Bundesländern ist die Haltung genehmigungspflichtig. Wenn du einen solchen Hund halten möchtest, musst du ein berechtigtes Interesse nachweisen. In einigen Bundesländern kannst du auch einen Wesenstest mit deinem Tier absolvieren und bei Bestehen eine Genehmigung bekommen. Genaue Informationen findest du in der Regel in der jeweiligen Gefahrtierverordnung.
Was ist ein Listenhund?
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- American Pit Bull Terrier
- Bullterrier
Was muss ich bei der Haltung von Hunden und Katzen beachten?
Eine Genehmigung für die Hunde- oder Katzenhaltung gilt immer nur für ein Tier. Das heißt: Für jedes weitere Tier brauchst du eine neue Genehmigung. Ob du diese bekommst, hängt auch von der Größe deiner Wohnung ab. Vermieter:innen dürfen die Anzahl an Haustieren einschränken, wenn die Wohnung nicht groß genug ist. In einer Einzimmerwohnung ist in der Regel auch nur ein Tier erlaubt. Manche Hunderassen brauchen jedoch besonders viel Bewegungsfläche und dürfen in zu kleinen Wohnungen nicht gehalten werden. Wie du siehst, gibt es keine pauschale Regelung. Vielmehr muss jedes Mal aufs Neue im Einzelfall entschieden werden.
Für Schäden, die dein Hund oder deine Katze an der Wohnung verursacht, haftest du. Das können beispielsweise Kratzer im Holzboden oder im Türrahmen sein. Wir empfehlen dir daher, dich mit einer guten Haftpflichtversicherung abzusichern.
Tierhaftpflichtversicherung
Dein Tier hat jemanden gebissen oder Eigentum einer anderen Person beschädigt? In diesem Fall schützt dich die Tierhaftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen Dritter. In fast allen Bundesländern musst du diese Versicherung abgeschlossen haben, um dein Tier halten zu dürfen. Versicherungsschutz gibt es schon ab 3 € / Monat.
Überzeugt hat den Vermieter, dass Lila aufpasst, wenn etwas Ungewöhnliches passiert. Da wo Hunde sind, wird so gut wie nie eingebrochen.
Die rechtliche Lage
Dürfen Vermieter:innen die Haltung verbieten?
Grundsätzlich verbieten dürfen Vermieter:innen die Haustierhaltung nicht. Ausgenommen davon sind Kleintiere, wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder andere kleine Tiere, die keine Gefahr oder Beeinträchtigung für Nachbar:innen oder die Mietsache darstellen. Auch bei einer Eigentümerversammlung darf von der Eigentümergemeinschaft kein generelles Verbot beschlossen werden.
Das dürfen Vermieter:innen:
- Sie dürfen festlegen, dass für die Haltung von Nicht-Kleintieren bei Ihnen eine Genehmigung eingeholt werden muss. Diese dürfen sie aus triftigem Grund verweigern, z.B. wenn keine artgerechte Haltung möglich ist.
- Sie dürfen Regelungen für die Haltung festlegen, z.B. Einschränkungen für die maximale Anzahl an Tieren im Haushalt.
- In bestimmten Gründen, z.B. bei Verstößen gegen den Tierschutz, dürfen sie eine bereits erteilte Genehmigung wieder entziehen.
- Sie dürfen darauf hinweisen, dass der:die Mieter:in für etwaige, durch das Tier verursachte Schäden, haftbar ist.
Das dürfen Vermieter:innen nicht:
- Sie dürfen keine bereits erteilte Genehmigung wieder entziehen, ohne triftige Gründe anzugeben.
- Kleintiere in der Wohnung zu halten, darf nicht verboten werden. Selbst wenn eine solche Regelung im Vertrag steht, ist sie unwirksam.
- Sie dürfen kein generelles Tierhaltungsverbot in den Mietvertrag schreiben. Sie müssen sich zumindest die Option zur Einzelfallprüfung offenhalten.
Rechtliche Vorgaben für die Hundehaltung
Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung gelten seit 2022 neue Bestimmungen für die Haltung von Hunden. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für dich zusammengefasst:
- Hunde dürfen nur in Innenräumen gehalten, bei denen natürliches Licht einfallen kann. Dunkle, fensterlose Räume sind nicht für die Haltung geeignet.
- Die Regelung gilt nicht, wenn der Hund jederzeit die Möglichkeit hat, ins Freie zu laufen.
- Der Raum muss beheizbar sein oder es muss ein trockener Liegeplatz vorhanden sein, der das Tier vor Luftzug und Kälte bietet.
Dürfen Gäste ihre Tiere mitbringen?
Das Mietrecht sagt: Auch wenn die Haustierhaltung in deiner Wohnung nicht erlaubt ist, darfst du jederzeit Gäste mit Haustieren, zum Beispiel Hunden, empfangen. Dies gilt jedoch nur für temporäre Besuche, nicht auf Dauer. Solltest du beispielsweise verreisen und für einige Wochen deine Wohnung eine:r Freund:in zur Verfügung stellen, darf diese ihr Haustier nicht mitbringen.
Hilfe durch den Mieterschutzbund
Wenn Nachbar:innen sich beschweren
Leben Tiere im Haus, kommt es leider häufiger zu Streitigkeiten zwischen den Nachbar:innen. Mal bellt der Hund zu laut oder die Katzen hinterlassen Haare im Hausflur: Anlässe gibt es viele. Problematisch kann es auch werden, wenn Nachbar:innen beispielsweise Allergien haben oder Kinder im Haus sich vor dem Hund fürchten.
All dies ist noch lange kein Grund, auszuziehen. Für ein nachbarschaftliches Miteinander, auch mit Hund, Katze & Co. im Haus, haben wir hier ein paar Tipps für dich:
Halte deinen Hund im Haus an der Leine:
Leben Menschen im Haus, die sich vor deinem Hund fürchten, solltest du Rücksicht nehmen und ihn nicht leinenlos durch das Treppenhaus rennen lassen.
Sprich mit den Eltern:
Plant ein gemeinsames Treffen mit den Kindern und deinem Hund. So können die Kinder deinen Hund kennenlernen und ihre Ängste abbauen.
Such den Kontakt:
In der Nachbarschaft hat jemand eine Allergie gegen deine Katzen? Frag nach, worauf du achten kannst, um der Person das Leben leichter zu machen. Gemeinsam werdet ihr sicher eine Lösung finden.
Achte auf Sauberkeit:
Hunde bringen nun einmal Schmutz ins Haus, das ist völlig normal. Achte darauf, den Hausflur sauber zu halten. So gibst du deinen Nachbar:innen keinen Anlass, sich zu beschweren.
Prinzipiell gilt: Die meisten Streitigkeiten lassen sich durch ein Gespräch lösen. Biete deinen Nachbar:innen an, dass sie jederzeit zu dir kommen können, wenn sie sich wegen deines Tieres unwohl fühlen. So ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sie den Vermieter oder die Vermieterin miteinbeziehen. Suche den Kontakt mit allen Parteien im Haus, stelle ihnen deinen tierischen Mitbewohner vor. Zeig ihnen, dass du verantwortungsbewusst und an einer tollen Nachbarschaft interessiert bist.
In unserem Haus wohnen recht viele Hunde und die Nachbarn sind daher zum Glück super entspannt und offen.
Mit Hund und Katze auf Wohnungssuche – was muss ich beachten?
Mit einem Tier eine Wohnung zu finden gehört sicherlich nicht zu den leichtesten Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt. Die Suche wird deutlich erschwert, mit ein paar Tipps kannst du für dich und dein Haustier jedoch die passende Wohnung finden.
- Sei ehrlich: Verschweige dein Haustier nicht, sondern spiel mit offenen Karten. Spätestens, wenn du die Wohnung dann mit deinem Tier beziehst, wird der:die Vermieter:in das mitbekommen und du läufst Gefahr, die Wohnung wieder zu verlieren.
- Suche gezielt: Achte bei Immobilienanzeigen bewusst darauf, dass die Tierhaltung erlaubt ist. Deine Chancen stehen dann deutlich besser. Auch im Immobilienmarkt von meinestadt.de kannst du die Ergebnisse nach solchen Anzeigen filtern.
- Nimm dein Tier mit: Zeige potenziellen Vermieter:innen bei der Wohnungsbesichtigung, dass dein Tier sich benehmen kann. Die meisten Menschen mögen Tiere und stehen ihnen positiv gegenüber.
- Zeige Verantwortungsbewusstsein: Mit einem Nachweis über eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung oder einem Hundeführerschein kannst du signalisieren, dass du dein Tier im Griff hast und verantwortungsvoll bist. Das kommt gut an.
Auch bei meinestadt.de haben einige Kolleg:innen Hunde oder Katzen. Da gibt es gerne mal die eine oder andere verrückte Geschichte zu erzählen. Hier berichten sie, wie es ihnen bei der Wohnungssuche mit ihrem liebsten Vierbeiner ergangen ist und wie sie Schwierigkeiten mit Vermieter:innen und der Nachbarschaft gelöst haben.
“In unsere Mietwohnung in einer Wohnungsgesellschaft in Köln haben wir im vergangenen Jahr einen Hund aus dem Tierschutz aufgenommen. Der Vermieter wollte für die Genehmigung nur ein paar Informationen über den Hund haben: z.B. Alter, Rasse, Fellfarbe. Aber auch wie groß der Hund mal werden wird und ob eine Hundehaftpflicht abgeschlossen wurde, wollte er wissen. Probleme hätte es nur gegeben bzw. geben können, wenn wir einen sogenannten "Listenhund" adoptiert hätten. In unserem Haus wohnen recht viele Hunde und die Nachbarn sind daher zum Glück super entspannt und offen.”
Nora mit Mischlings-Hund Snow
"Wir haben uns bei der letzten Wohnungs/Haus-Suche aktiv mit einem Hund beworben. Uns war es von Anfang an wichtig offen und ehrlich mit dem Vermieter in den Kontakt zu treten. In erster Linie suchen wir uns eine Immobilie nach Größe, Schnitt, Lage und Infrastruktur aus, doch ist uns bei einem zweiten Blick auch der Vermieter wichtig. Denn nur eine gute Kommunikation zwischen beiden Parteien führt aus unserer Sicht zu einem entspannten Mietverhältnis.
Übrigens wir haben nach der Besichtung aller 3 Wohnungen/Häuser bei jeder Immobilie eine mündliche Zusage gehabt. In einer wohnen wir heute noch."
Patrick mit Hund Toffifee
"Ich habe mir immer gezielt Vermieter ausgesucht, die selber Hunde hatten. Vor allem mit mehreren Hunden ist es schon schwieriger, eine Wohnung zu finden. Da ist Geduld gefragt. Leichter wird es, wenn man eher am Stadtrand sucht. Alle Vermieter haben viele Fragen gestellt, z.B. was ich mache, wenn ich arbeiten gehe? Ich habe dann gesagt das ich einen Hundesitter habe, den Hund mitnehme oder von zuhause arbeiten kann. 5 Stunden alleine zu sein, ist für Lila auch kein Problem. Das habe ich mit ihr trainiert. In Sachen Sauberkeit und Geruch muss mir der Vermieter einfach vertrauen, dass es da keine Beeinträchtigung gibt. Dass der Hund mal bellt, kann natürlich hin und wieder vorkommen. Überzeugt hat den Vermieter, dass Lila aufpasst, wenn etwas Ungewöhnliches passiert. Da wo Hunde sind, wird so gut wie nie eingebrochen."
Andrea mit Podenco-Andaluz-Mix Lila
“Als ich mich nach langer Überlegung dazu entschieden habe, einen Straßenhund aus Griechenland zu adoptieren, gab es nur noch eine Hürde: meinen Vermieter. Er war am Anfang gar nicht begeistert von der Idee, da er bereits schlechte Erfahrungen damit gemacht hatte. Dreckige Wände, zerkratzte Türen und Böden waren seine Horrorvorstellung und dass er am Ende auf den Kosten sitzen bleibt, wenn ich ausziehe. Letztendlich konnte ich ihn überzeugen, dass auch mir eine schöne Wohnung wichtig ist und wir haben eine Zusatzvereinbarung, die durch Hund verursachte Schäden regelt, geschlossen. Nun lebt Runa schon seit 4 Monaten bei mir in Köln und genießt ihr neues Leben.”
Mara mit Hündin Runa
“Ich wohne in einer umgebauten Fabrik mit großem Innenhof. In der Nachbarschaft gab es einen Kater, der sehr aggressiv war und in der Nacht immer an meine Terassentür kam und Stress gemacht hat. Er hatte es auf meinen Kater Samy abgesehen. Das ging ein paar Wochen so. Ich war öfter drüben um darum zu bitten, den Kater nicht mehr raus zu lassen. Geholfen hat es leider wenig - letztendlich sind die Nachbarn dann ausgezogen. Seitdem habe ich wieder Ruhe und kann mit Samy auch mal auf die Terasse gehen.”
Daniel mit Kater Samy