Rubrik auswählen
Merkliste (0)

Schneeräumpflicht – Wer schippt wann im Winter?

Wenn der Schnee alles mit einer weißen Schicht bedeckt und die Straßen glatt werden, beginnt für Vermieter und Hausbesitzer die Zeit des Schnee-Schippens und Splitt-Streuens. Und dabei ist so einiges zu beachten, denn auch im Winter müssen die Straßen für die Passanten und den Verkehr sicher sein.

Illustration: Mann schippt mit roter Schaufel Schnee

In aller Kürze

  • Bürgersteige sollten bis 7 Uhr morgens (bis 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen) freigeräumt sein.

  • Um 20 Uhr endet der Winterdienst.

  • Streusalz ist verboten! Es schädigt Grundwasser und Umwelt.

  • Wenn du nicht schippen kannst, sorge für Ersatz!

Wann Mieter und Hauseigentümer schippen müssen

Der Vermieter muss über die Hausordnung klar kommunizieren, dass die Mieter das Räumen von Schnee übernehmen und sich auch dazu verpflichten. Erst wenn die Hausordnung fester Bestandteil des Mietvertrags ist, so tritt diese Pflicht auch in Kraft. Das heißt aber nicht, dass der Mieter allein die ganze Arbeit hat: Der Vermieter ist für die Bereitstellung der Gerätschaften und des Streuguts zuständig. Das häufig verwendete Streusalz ist mittlerweile verboten. Grund dafür ist der Umweltschutz: Das Salz schädigt Pflanzen, Tiere, den Boden und das Grundwasser. Stattdessen sollte Sand oder Splitt gestreut werden.

Übrigens: Mieter im Erdgeschoss werden häufig vertraglich zum Schneeschippen verpflichtet. In vielen Fällen wird diese “Benachteiligung” durch eine günstigere Miete ausgeglichen.

Wird ein externer Dienstleister beauftragt, kann der Vermieter dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Für Eigenheimbesitzer gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln. Die öffentlichen Gehwege die zum bewohnten Grundstück gehören, müssen also geräumt werden.

Allgemeines zum Schneeräumen

In vielen Hausordnungen sind alle Mietparteien gleichermaßen für das Räumen von Gehwegen verantwortlich. Es ist hier Sache des Vermieters, einen Plan aufzustellen, um klar ersichtlich zu machen, wann welcher Mieter Schnee räumen muss. Gibt es mehrere Vermieter in einem Mehrparteienhaus, so sollten diese sich untereinander absprechen, damit es nicht zu Verwirrungen kommt.

Info:
Bis 7 Uhr morgens muss an einem Werktag, bis 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen, der Bürgersteig freigeräumt sein. Um 20 Uhr endet der Winterdienst. Oft benutzte Fußwege müssen über eine Breite von 1,2 bis 1,5 Meter schneefrei sein. Ein halber Meter reicht für Wege, die weniger oft benutzt werden. Der Schnee muss an den Straßenrand geschippt werden.

  • Verläuft ein Fußweg zwischen dem eigenen und dem Nachbarhaus muss bis zur Mitte geschippt werden.
  • Bei Kreuzungen bis zur Fahrbahnkante räumen.
  • An Bushaltestellen muss auch der Fahrbahnrand geräumt werden, damit Fahrgäste in den Bus einsteigen können.
  • Auf Privatgrundstücken muss der Weg zum Briefkasten und bis zur Haustür schnee- und eisfrei sein (falls der Postbote kommt oder ein Rettungsdienst gebraucht wird).
Achtung: Wenn es bei dir brennt, und die Rettungskräfte auch hinter dem Haus zum Einsatz kommen, haftest du, falls eine Einsatzkraft auf deinem Grundstück stürzt.

Wie räume ich am besten?

  • Beseitige zuerst mit dem Schneeschieber die lockere, obere Schicht des Schnees.
  • Gefrorenen Schnee und Eis bestreust du am besten mit Sand, Granulat oder Splitt.

Die Räumpflicht besteht nicht während des anhaltenden Schneefalls und beginnt auch nicht unmittelbar danach. Die zum Räumdienst verpflichtete Partei hat die Möglichkeit eine halbe Stunde nach dem Schneefall abzuwarten, ob noch weiterer Schnee fällt.

Gut zu wissen: Ist eine Immobilie unbewohnt, so trifft die Pflicht des Winterdienstes automatisch auf den Vermieter.

Frau schippt mit roter Schaufel den Schnee
© New Africa/AdobeStock

Was ist, wenn ich nicht schippen kann?

Ist der Mieter nicht in der Lage, den Schnee zu räumen (Alter, Krankheit, Urlaub), so muss er für Ersatz sorgen:

  • Absprechen mit einem Nachbarn
  • Einen Winterdienst informieren und beauftragen

Der Vermieter muss als Eigentümer immer wieder kontrollieren, ob die Streu- und Räumpflicht erfüllt wurde. Ist die Arbeit nicht erledigt worden, kann es zu einer Abmahnung des Mieters kommen.

Und wenn doch ein Unfall passiert?

Kommt es zu einem Unfall auf einem nicht ausreichend geräumten Gehweg, haftet immer derjenige, der für den Winterdienst zuständig ist. Du haftest also, wenn du deiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen bist. Für Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Einfamilienhauses besteht der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht nicht nachkommt, zum Beispiel weil er im Urlaub ist, handelt ordnungswidrig. Diese Widrigkeiten können mit Geldbußen bis 10.000 Euro geahndet werden.
Allerdings spielt auch die fahrlässige Handlung des verletzten Passanten eine Rolle, trägt er beispielsweise ungünstiges Schuhwerk, verändert sich die Situation. Hat der Vermieter seine Kontrollpflicht nicht erfüllt, kann auch er bei einem Unfall schadensersatzpflichtig werden.

Generell sollten Mieter über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die bis auf Schäden, die absichtlich verursacht werden, alles mitversichert. Eigentümer wiederum sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Diese zahlt bei Schäden, falls der Eigentümer es versäumt hat, dafür zu sorgen, dass keine Gefahr für andere von seiner Immobilie ausgeht.

Frau geht über verschneite Straße
© Connel/Shutterstock

Weitere Tipps zum Schneeräumen

  • Mit einer “Schneekarte” wird für eine gerechte Verteilung der Räumpflicht in einem Mehrparteienhaus gesorgt. Wenn es geschneit hat, darf der Mieter die Schneekarte an den nächsten weitergeben.
  • Berufstätige Eigentümer, die wenig Zeit haben, können eine Streu- und Räumgemeinschaft mit den Nachbarn bilden oder in sozialen Netzwerken nach Helfern suchen.
  • Wer einen externen Dienst (z.B. Hausmeister) zum Schneeschippen beauftragt, kann dabei ordentlich Steuern sparen. Denn Arbeiten im und um den Haushalt können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu müssen die Arbeiten aber von einem Selbstständigen oder Fachunternehmen erledigt werden.

So geht's weiter

Bereite dein Zuhause auf die Winterzeit vor

Ein Paar bei der Gartenarbeit
© Leika production/AdobeStock

Gartenpflege

Ein eigener Garten ist schön, aber mit viel Pflegeaufwand verbunden. Sieh hier im Überblick, was im Laufe eines Jahres zu tun ist, damit dein Garten schön bleibt.Gartenzeit: Die richtige Pflege zu jeder Jahreszeit
Gemütliche Leseecke am Fenster
© alisa-anton/unsplash

Lüften im Winter

Frischluft ja, aber bitte ohne frieren: So bekommst du es hin, energiesparend zu lüften und gleichzeitig Schimmelbildung in der Wohnung vorzubeugen.Tipps zum richtigen Lüften im Winter
Illustration Heizkosten sparen

Heizkosten sparen

Richtig dämmen, lüften und heizen: Hier erfährst du alle Tipps, Tricks und hilfreiche Hinweise, wie du deine Heizkosten senken kannst.Heizkosten sparen – Einfache und effektive Tipps