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Wohnungsübergabe: So bist du auf der sicheren Seite

Steht bei dir bald eine Wohnungsübergabe an? Beim Auszug kontrollieren Mieter und Vermieter gemeinsam den Zustand der Wohnung. Mit den folgenden Tipps bereitest du dich sicher auf diesen Termin vor.

Illustration: Eine Frau bekommt einen Schlüssel von einem Makler.

In aller Kürze

  • Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Wohnung eine neutrale Wandfarbe hat sowie besenrein und leer ist.
  • Mach tagsüber einen Termin. Dann siehst du Mängel am besten.
  • Ein Übergabeprotokoll sichert dich zusätzlich ab, falls hinterher noch etwas unklar sein sollte.

6 Tipps für die perfekte Vorbereitung deiner Wohnungsübergabe beim Auszug

Damit alles reibungslos läuft, helfen dir diese 6 Tipps bei deiner Vorbereitung:

1. Wohnungsübergabe tagsüber machen

Bei hellem Tageslicht sieht man am besten die Mängel in einer Wohnung. Außerdem sind meistens keine Lampen mehr in der Wohnung vorhanden.

2. Die Wohnung besenrein übergeben

Die Wohnung übergibt man in einem sauberen und vollständig geräumten Zustand. Der Ausdruck besenrein bedeutet, dass der Mieter groben Dreck zum Beispiel mit einem Staubsauger beseitigt und in der Küche sowie im Bad, Sauberkeit herrscht. Fenster hingegen muss der Mieter nicht putzen.

3. Entfernen von persönlichen Gegenständen

Sollten noch Hinterlassenschaften, in jeglicher Form, (ohne vorherige Absprache) in der Wohnung sein, kann der Vermieter die Sachen kostenpflichtig räumen und Schadenersatz vom Mieter verlangen. Denn nur wenn alle Böden und Wände frei sichtbar sind, können beide bei der Wohnungsübergabe eventuelle Schäden und sonstige Mängel feststellen.

4. Wände hell und neutral streichen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird durch eine nicht neutrale Farbe die erneute Vermietung erschwert, sodass der Vermieter vom Mieter Schadenersatz verlangen kann.

5. Schönheitsreparaturen

Ist im Mietvertrag festgehalten, dass der Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren oder andere Schönheitsreparaturen durchführen muss? Denn ein Mietvertrag ohne festgelegte Renovierungsarbeiten bedeutet, dass der Mieter die Wohnung ohne Renovierungsarbeiten übergeben kann. Ausnahme: Die Wände haben keine neutrale Wandfarbe. In diesem Fall hat der Mieter die Wandfarbe entsprechend anzugleichen.

6. Bauliche Veränderungen

Einbauschränke und Trennwände entfernt grundsätzlich der Mieter beim Auszug. Allerdings kann der Mieter mit dem Vermieter abstimmen, ob er die Umbauten übernehmen möchte. Solche baulichen Veränderungen werten nämlich oft den Wert einer Wohnung auf. Hat der Mieter eine Einbauküche in der Wohnung angebracht, empfiehlt es sich, vor der Wohnungsübergabe einen Termin mit dem Nachmieter auszumachen. So können beide bei Übernahme einen Abstand vereinbaren, also ein Kaufpreis zum Beispiel für die Küche. Möchte der Nachmieter lieber eine eigene Küche, dann baut der ehemalige Mieter seine Küche aus. Gehört die Einbauküche allerdings dem Vermieter, bleibt sie natürlich in der Wohnung.


Vermieter verzichtet auf Wohnungsübergabe: So handelst du richtig!

Lässt sich der Vermieter nicht auf eine Übergabe ein, kann man ihm einfach einen Termin anbieten. Das gilt dann als Übergabe, selbst, wenn er nicht erscheint. Optional können sowohl der Mieter als auch der Vermieter eine Person bevollmächtigen für sie an der Wohnungsübergabe teilzunehmen.

Eine gemeinsame Wohnungsübergabe ist gesetzlich freiwillig

Für den Fall, dass der Vermieter einer Rückgabe zustimmt, aber keine Übergabe durchführen will, muss der Mieter das akzeptieren. Am besten fertigt der Mieter ein eigenes Wohnungsübergabe-Protokoll an und zwar bevor er den Schlüssel zurück an den Vermieter gibt. Der Mieter nimmt dann im Idealfall einen Zeugen oder Zeugin mit handwerklichem Wissen oder anderem Wissen mit Bezug zu Immobilien mit in die Wohnung.

Beide unterschreiben das Protokoll und bestätigen so, ob oder welche Mängel es zum Zeitpunkt des Auszuges gab. Sollte der Vermieter im Nachhinein Mängel beanstanden, ist er im Nachteil, wenn er die Wohnungsübergabe ohne triftigen Grund verweigert hat. Dabei ist der ehemalige Mieter auf der sicheren Seite.

Mann und Frau stehen im Wohnzimmer und schauen sich um
© Monkey Business/AdobeStock

Der Tag der Wohnungsübergabe: 6 Tipps für den perfekten Ablauf

Du hast bald eine Wohnungsübergabe vor dir? Dann sei besonders aufmerksam. Diese 6 Tipps helfen dir:

1. Nimm eine Begleitung mit

Dadurch verringerst du zum einen die Wahrscheinlichkeit etwas zu übersehen und zum anderen hast du so auch noch direkt einen Zeugen oder Zeugin an der Hand. Außerdem können Fotos sehr hilfreich sein. Nutze daher entweder einen Fotoapparat oder deine Smartphonekamera.

2. Ihr sichert euch beide am besten mit einem Übergabeprotokoll ab

Dort notierst du alle Themen, die während deines Termins aufkommen. Wenn sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Protokoll am Ende unterschreiben, kannst du dich im Zweifel auch noch im Nachhinein immer darauf stützen.

3. Abnutzungserscheinungen

Sie sind in der Wohnung besonders nach einer langen Bewohnung normal und dürfen nicht geltend gemacht werden. Allerdings gilt das nicht zum Beispiel für zerkratzte Tapeten oder Löcher durch Zigaretten. Diese Schäden kann der Vermieter auf Kosten des Mieters reparieren lassen. Muss der Mieter bezahlen, dann kann der Vermieter nicht den Neuwert abrechnen, sondern nur den Zeitwert. Teppiche schreibt man zum Beispiel eine Lebensdauer von 10 Jahren zu. Zieht der Mieter nach 5 Jahren aus und übergibt einen beschädigten Teppich, dann muss er die Hälfte des Neupreises bezahlen.

4. Gib alle Schlüssel zurück

Sollte der Mieter einen Schlüssel verloren haben, muss er die Kosten für den Austausch der Schließanlage aufkommen. Das ist besonders bei Häusern mit vielen Wohnungen sehr kostenintensiv, da hier häufig das ganze Haus eine einheitliche Schließanlage benutzt, die dann ausgetauscht werden muss.

5. Zählerstände von Strom, Gas und Wasser gehören ins Übergabeprotokoll

Das bildet später bei der Endabrechnung die Grundlage. Wenn der Mieter mitten im Jahr auszieht, muss er nur die Betriebskosten für die Monate zahlen, in denen er in der Wohnung gewohnt hat. Sollte der Mieter eine Vorauszahlung für das ganze Jahr geleistet haben, kann der die Differenz zurückfordern.

6. Kaution

Hat der Mieter beim Einzug eine Kaution an den Vermieter gezahlt, hat er beim Auszug das Recht, dieses Geld mit Zinsen zurück zu bekommen. Dabei ist zu beachten, dass der Vermieter das Recht hat, einen Teil der Kaution zunächst zu behalten und damit zum Beispiel eventuell anfallende Reparaturen und die Nebenkostenabrechnung zu bezahlen. Fallen keine Kosten an oder sind alle offenen Forderungen beglichen, muss der Vermieter den zurückbehaltenen Teil nach spätestens sechs Monaten an den Mieter zurückgeben.

Was muss ich protokollieren? Die Checkliste für das Wohnungsübergabeprotokoll

Du möchtest ein Protokoll von deiner Wohnungsübergabe? Diese Punkte dürfen nicht fehlen:

  • Datum und Uhrzeit der Wohnungsübergabe
  • Name und Adresse des Vermieters und des Mieters
  • Angabe von Zeugen (optional)
  • Anschrift und Lage der Wohnung
  • Zählerstände (Strom, Gas, Wasser)
  • Anzahl der Schlüssel
  • Alle Mängel und Schäden
  • Hinweis auf Räume ohne Mängel und Schäden
  • Vereinbarungen über ausstehende Arbeiten vom Mieter mit Datum der Fertigstellung

Was ist zu tun, wenn der Mieter stirbt?

Mit einem verstorbenen Mieter läuft das Mietverhältnis weiter. Es geht in diesem Fall auf die rechtmäßigen Erben über, die entscheiden müssen, ob sie das Mietverhältnis kündigen oder fortführen möchten. War die Wohnung bereits gekündigt, so führen die rechtmäßigen Erben die Wohnungsübergabe durch.

Zwei Frauen sitzen zwischen Umzugskartons
© Monkey Business/AdobeStock

Sonderfall Wohngemeinschaft:
Das passiert, wenn nur eine Person auszieht

Wenn nur eine Person aus der Wohngemeinschaft auszieht, dann muss die WG keine Wohnungsübergabe durchführen, denn das Mietverhältnis bleibt oft weiterhin bestehen. Erst, wenn die WG das Mietverhältnis kündigt, wird ein Termin notwendig. Es empfiehlt sich gerade bei Wohngemeinschaften im Mietvertrag festzuhalten, was im Falle eines einzelnen Auszugs mit der Kaution passiert.

Zusammenfassung

Die Wohnungsübergabe ist sowohl für den Mieter als auch den Vermieter ein wichtiger Termin. Nur in Ausnahmefällen ist es gerechtfertigt bei der Wohnungsübergabe zu fehlen. Denn eine faire Beendigung des Mietverhältnisses ist meistens im Sinne aller Beteiligten. Sie nutzen dabei die Chance, gegebenenfalls gemeinsam eine Kompromisslösung beim Auszug zu finden.

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