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Zweckentfremdungsverbot – So vermietest du deine Wohnung trotzdem problemlos

Die eigene Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten wird immer beliebter, sorgt jedoch aufgrund des Wohnungsmangels in den Großstädten Deutschlands für Diskussionen. Falls du deine Wohnung vermieten willst, findest du hier alles zum Thema Wohnraumschutz, Zweckentfremdung und zur richtigen Absprache mit deinem:deiner Vermieter:in.

Illustration: Eine Frau bietet einem Paar ein Bett an.

In aller Kürze

  • Du benötigst: Wohnraumschutz-Nummer, Genehmigung durch die Stadt und durch deine:n Vermieter:in.
  • Das Zweckentfremdungsverbot verhindert u.a. die ausschließlich gewerbliche Nutzung des Wohnraums.
  • Bei Verstoß: Bußgeld bis 500.000 Euro.
  • Kein Untermietvertrag notwendig.

So wird deine Wohnung zur Ferienwohnung

Deine Wohnung steht leer. Entweder du gönnst dir selbst ein paar Tage Urlaub oder du bist aus beruflichen Gründen unterwegs. Um keine Miete zu verschwenden, bist du sicher auch schon einmal auf die Idee gekommen dene Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Doch wie geht das und ist das überhaupt erlaubt?

Airbnb und Co.

Mithilfe von Internet-Plattformen kannst du deine eigene Wohnung als Privatperson für einen gewissen Zeitraum an Tourist:innen vermieten. Dir ist dabei offen gelassen, ob du die ganze Wohnung oder nur einzelne Zimmer vermietest.
Die Angebote von Airbnb und Co. gelten weltweit und bieten Reisenden eine gute Alternative zu Hotels. Bevor du jedoch deine Wohnung inserierst, behalte die verschiedenen Vorschriften und Gesetze im Blick.

Wohnraumschutz – Was ist das?

Aufgrund des mangelnden Wohnraums führen insbesondere große Städte Deutschlands, wie Hamburg, Berlin oder Köln die Wohnraumschutzsatzung ein. Ziel ist, dass freie Wohnungen bevorzugt an Wohnungssuchende und nicht an Tourist:innen vermietet werden. Seitdem gelten strengere Regeln, was das Vermieten der eigenen Wohnung betrifft. Privatpersonen dürfen ihre Wohnung nur noch für eine bestimmte Zeit vermieten und sind verpflichtet eine Wohnraumschutz-Nummer zu beantragen, falls die Wohnung als Ferienwohnung angeboten wird.

Die Wohnraumschutz-Nummer

Um deine Wohnung gesetzlich korrekt als Ferienwohnung anbieten zu können, benötigst du eine Wohnraumschutz-Nummer. Diese gibst du dann in deinen Online-Inseraten an, um den Bezirksämtern zu helfen, eventuelle Verstöße zu erkennen.

Die Wohnraumschutz-Nummer

  • wird bei deinem zuständigen Bezirksamt beantragt.
  • ist kostenlos.
  • brauchst du auch dann, wenn die Räume kostenfrei überlassen werden.
  • muss bei jeder Anzeige für deine Wohnung gut sichtbar angegeben werden.

Das Zweckentfremdungsverbot

Wohnviertel aus der Vogelperspektive
© jonas-allert/unsplash

Eine Zweckentfremdung des Wohnraums besteht, wenn dein Wohnraum…

  • für mehr als 3 Monate leer steht.
  • für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt wird.
  • baulich derart verändert wird, dass er nicht mehr bewohnbar ist.
  • über gewerbliche Portale als Ferienwohnung angeboten wird.

Gut zu wissen:

Zwar stellt jede Stadt ihre eigenen Regelungen auf, doch sind diese sich insgesamt sehr ähnlich. Über örtliche Besonderheiten und die aktuelle Gesetzeslage informierst du dich am besten direkt bei deinem zuständigen Bezirksamt in deiner Stadt.

Eine Zweckentfremdung kann genehmigt werden, wenn…

  • du gleichwertigen Ersatz-Wohnraum schaffst.
  • schutzwürdiges und privates Interesse gegeben ist. Dies bedeutet, dass
    • deine wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre.
    • dein Wohnraum nicht mehr erhaltungswürdig ist.
    • dein Wohnraum nur in Zeiten deiner Abwesenheit anderweitig verwendet wird, sonst jedoch weiterhin deinen Lebensmittelpunkt darstellt.

Eine Zweckentfremdung des Wohnraums besteht nicht, wenn…

  • du deine Wohnung nicht für mehr als 8 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres vermietest.
  • du mehr als 50 Prozent als regulären Wohnraum nutzt (z.B. die Vermietung eines einzelnen Zimmers).
Halte dich an die Regelungen, denn sonst wird es teuer! Nutzt zu deinen Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken, warten auf dich Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Das musst du vor der Vermietung klären


Der Unterschied zur Zwischenmiete

  • auch bekannt unter dem Begriff Untermiete
  • erfordert einen Untermietvertrag
  • für eine langfristige Vermietung gedacht (dauerhafte Vermietung ab 6 Monaten)

Kurzfristige Vermietung

  • kein Untermietvertrag notwendig
  • erfordert eine schriftliche Erlaubnis durch den:die Vermieter:in
  • Einhalten von Gesetzesregelungen

Sprich mit deinem:deiner Vermieter:in!

Wirf einen Blick in deinen Mietvertrag. Sind bereits Regelungen zur Untermiete festgelegt worden? Falls nicht, halte Absprache mit deinem:deiner Vermieter:in. Denn um deine Wohnung online als Ferienwohnung anzubieten, ist zwar kein Untermietvertrag notwendig, doch du musst die Erlaubnis deines Vermieters bzw. deiner Vermieterin einholen. Andernfalls droht eine fristlose Kündigung.

Handelt es sich um die Vermietung deiner kompletten Wohnung, darf dein:e Vermieter:in deine Anfrage ohne weitere Gründe ablehnen. Das heißt aber nicht, dass dies ein endgültiges “Nein” ist. Eine erneute Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt ist trotzdem möglich. Vielleicht hast du Glück und dein:e Vermieter:in ändert seine:ihre Meinung.

Akzeptiert er:sie deine Anfrage, halte die Bestätigung am besten schriftlich fest.

Sobald dein:e Vermieter:in dir grünes Licht gibt, bist du auf der sicheren Seite und kannst deine eigene Wohnung als Ferienwohnung zur Verfügung stellen.