Für Unternehmen

Welche Fördermittel und Zuschüsse gibt es für eine Unternehmensgründung?

In Deutschland existieren zahlreiche staatliche Förderprogramme, um damit Existenzgründer:innen finanziell zu unterstützen. Sie möchten den Schritt in die Selbstständigkeit gehen? Dann halten Sie die folgenden Möglichkeiten der Förderung stets im Blick.

Eine junge Frau und ein älterer Mann sprechen angeregt über einen Finanzierungsplan.
© sebra/AdobeStock

Zusammengefasst:

  • Diverse Förderprogramme für Unternehmensgründungen sollen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern.
  • Förderungen gibt es in Form von Zuschüssen, Krediten oder Beteiligungs- und Risikokapital.
  • Neben den staatlichen gibt es auch von den einzelnen Bundesländern finanzierte Programme.
  • Eine Gründungsberatung unterstützt dabei, die passende Förderung zu finden und korrekt zu beantragen.

Die 4 Arten von Fördermitteln/Zuschüssen

Bei über 2.000 unterschiedlichen Förderprogrammen und Bezuschussungen von Bund, Land und Förderbanken ist es nicht einfach, den Überblick zu bewahren. Sie alle sollen den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern und Existenzgründer:innen unterstützen. Kategorisiert man das vielfältige Angebot, bleiben 4 Hauptformen von Fördermitteln übrig:

1. Zuschüsse für Existenzgründungen

Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Geldleistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Zuschüsse können aufgrund ihrer Zweckgebundenheit sowie der deutlich geringeren Höhe im Vergleich zu Förderkrediten zumeist nur einen Teil der Gründungsfinanzierung darstellen.

Der Gründungszuschuss für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit oder auch der INVEST-Zuschuss für das Wagniskapital eines Startup-Gründers sind Beispiele für dieses Segment.

2. Förderkredite

Ein Kredit als Fördermittel aus öffentlicher Hand, auch Förderdarlehen genannt, unterscheidet sich vom klassischen Bankkredit durch deutlich günstigere Konditionen. Gerade zu Beginn sollen die Gründer:innen dadurch nicht mit hohen Zinskosten belastet werden.

Förderkredite müssen über die Hausbank beantragt und im Gegensatz zu den Zuschüssen zurückgezahlt werden. Die Laufzeit richtet sich nach der Art der Förderung.

Hinweis

Nicht nur für Neugründungen

Fördermittel und Zuschüsse sind nicht einzig bei Neugründungen beantragbar. Auch junge Unternehmen können in den ersten Jahren Anträge auf Subventionierung stellen.

3. Bürgschaften

Um das im Zuge einer Gründung benötigte Kapital zu erhalten – beispielsweise in Form eines Kredites – müssen die Existenzgründer:innen gewisse Sicherheiten vorweisen.

Wenn Sie als Gründer:in nicht genügend Sicherheiten vorliegen haben und auf private Sicherheiten verzichtet werden soll, können Sie auf sogenannte Bürgschaftsbanken zurückgreifen. Diese übernehmen die Haftung für beantragte Förderkredite und stellen somit eine Sicherheit für den Kreditgeber dar. Die Chance, den Kredit zu erhalten, steigt damit an.

4. Beteiligungs- und Risikokapital

Zahlreiche Startups fallen unter die Rubrik der riskanten Unternehmungen. Sie versuchen Geschäftsideen mit einer großen Wachstumschance zu realisieren, stehen allerdings noch in den Anfängen.
Für diese Neugründungen stellt die Finanzierung per Kredit keine gute Lösung dar – im Falle des Misserfolgs könnte sich die Kredittilgung als Herausforderung erweisen. Als Alternative dienen spezielle Förderprogramme, die Beteiligungs- und Risikokapital insbesondere an diese jungen Startups vergeben. Die Rückzahlung des aufgenommenen Fremdkapitals entfällt in diesen Modellen.

Die 8 wichtigsten Förderprogramme zur Unternehmensgründung

Anbei eine Auswahl der laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wichtigsten Förderprogramme zur Unternehmensgründung. Diese richten sich nicht nur an Existenzgründende, sondern auch an Unternehmensnachfolger:innen, junge sowie kleine Unternehmen.

Zuschüsse

Im Zuge Ihres Gründungsvorhabens können Sie staatlich geförderte Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberatung beziehen. Diese Beratung hilft dabei, Ihr unternehmerisches Know-How zu verbessern und alle Fragen rund um Businessplan und Gründung zu klären. Die Antragstellung erfolgt online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Bundesagentur für Arbeit kann mit dem Gründungszuschuss Arbeitslose unterstützen, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen. Um den Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Der Zeitraum des Zuschusses erstreckt sich zunächst über 6 Monate und die Höhe orientiert sich an Ihrem Arbeitslosengeld:

Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes + 300 €.

Nach Ablauf der 6 Monate können sie den Zuschuss für weitere 9 Monate beantragen. Voraussetzung: Sie sind mittlerweile hauptberuflich selbstständig.

Detaillierte Infos zum Gründungszuschuss
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bringt private Investierende und Startups zusammen. Die Idee: Business Angels, oder auch Unternehmensengel, sind Personen, die Existenzgründer:innen in ihrem Vorhaben mit Know-How zu Seite stehen und gleichzeitig Wagniskapital in die Geschäftsidee investieren. Bei INVEST handelt es sich um einen Zuschuss, bei dem die Business Angels 20 % ihrer Investition steuerfrei zurückerhalten, insofern sie sich mit mindestens 10.000 € Wagniskapital an Startups beteiligen. So werden die Kapital suchenden Jungunternehmenden unterstützt und gleichzeitig Business Angels motiviert, Wagniskapital zu investieren.

Detaillierte Infos zu INVEST
Kurz erklärt

Was ist eigentlich Wagniskapital (Risikokapital)?

Beim Wagniskapital stellen Investor:innen Unternehmungen, die als außerordentlich riskant gelten, Eigenkapital zur Verfügung. Zu riskanten Unternehmungen zählen jene Geschäftsideen, die großes Wachstumspotenzial haben, allerdings noch in den Anfängen stehen – meist Startups oder junge Unternehmen. Der Kapitalgebende erhält Anteile am Unternehmen und kann somit bspw. bei einer Veräußerung des Unternehmens eigenen Gewinn realisieren.

Kredite

Kredite bis zu einer Höhe von 500.000 € für Existenzgründungen und Festigungen bis zu 3 Jahre nach der Gründung.

Die wichtigsten Fakten:
  • Zinssatz: ab 2,82 % effektiver Jahreszins
  • Tilgung: erste 7 Jahre tilgungsfrei, einzig Zinszahlungen
  • Wann: bis 3 Jahre nach Gründung
Detaillierte Infos zum Kapital zur Gründung
Dieser Kredit gewährt bis zu 125.000 €. Das Fördermittel beabsichtigt, Ihnen als Existenzgründer:in die Möglichkeit zu verleihen, in den ersten 3 Geschäftsjahren Investitionen tätigen zu können.

Die wichtigsten Fakten:
  • Zinssatz: ab 1,21 % p.a. effektiver Jahreszins
  • Tilgung: variable Vereinbarung
  • Wann: für Existenzgründung & Festigung im Neben-/Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
Detaillierte Infos zum Gründerkredit StartGeld
Dieses Fördermittel kann innerhalb der ersten 5 Jahre nach Übernahme oder Gründung eines Unternehmens beantragt werden. Es kann eine Kreditsumme von bis zu 25 Millionen € beantragt werden.

Die wichtigsten Fakten:
  • Zinssatz: 1,00 bis 2,12 % p.a.
  • Tilgung: 2 Jahre tilgungsfrei, bis zu 10 Jahre Zeit für Rückzahlung
  • Wann: bis zu 5 Jahre nach Gründung/Übernahme
Detaillierte Infos zum ERP Gründerkredit Universell
Tipp

Förderprogramme nach Bundesland

Neben staatlichen Förderprogrammen, initiieren viele der 16 Bundesländer auch landeseigene Programme. Auf der Suche nach einer passenden Förderung sollten Sie demnach auch einen Blick auf das Angebot Ihres Bundeslandes werfen.

Beteiligungs- und Risikokapital

Bei dem High-Tech Gründerfonds handelt es sich um einen von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie derzeit von 28 Unternehmen finanzierten Beteiligungsfonds. Investiert wird in chancenreiche, junge Technologie-Unternehmen.

Die wichtigsten Fakten:
  • Zinssatz: Anschubfinanzierung von bis zu 1 Million €, weitere Finanzierungsrunden mit bis zu 2 Millionen € möglich
  • Tilgung: nachrangiges Gesellschafterdarlehen mit 6 % Zinsen
  • 15 % der Unternehmensanteile gehen an den HTGF
  • Know-How und starkes Netzwerk vom HTGF
Detaillierte Infos zum HTGF
Bei dem Mikromezzaninfonds handelt es sich um eine eigenkapitalähnliche Förderung durch stille Beteiligung von bis zu 50.000 €. Das geförderte Unternehmen erhält Eigenkapital, ohne das dem Kapitalgebenden das Recht auf Einflussnahme zusteht. Dadurch wird eine Sicherheit geschaffen, die wiederum zu erhöhter Kreditwürdigkeit des Unternehmens führt – zusätzliches Fremdkapital kann aufgenommen werden.

Die wichtigsten Fakten:
  • Zinssatz: 8 % p.a. + evt. Gewinnbeteiligung 1,5 % p.a.
  • Tilgung: ab dem 7. Jahr in 3 gleich hohen Jahresraten
  • Für Existenzgründer:innen/Kleinunternehmen bis maximal 50 Mitarbeiter
Detaillierte Infos zum Mikromezzaninfonds

Die korrekte Beantragung

Die große Anzahl öffentlicher Förderprogramme für Existenzgründungen macht es Ihnen sicherlich nicht leicht, den Überblick zu behalten. Auch die Beantragung kann als durchaus intensiver Prozess bezeichnet werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich in vielen Fällen, über eine Gründungsberatung nachzudenken. Diese unterstützt Sie beim gesamten Prozess der Beantragung.

Folgende grundlegende Schritte sollten Sie bei der Suche sowie der Beantragung eines Fördermittels beachten:

1. Bedarf reflektieren und passende Fördermittel finden

Legen Sie fest, für welchen Zweck Sie die Fördermittel benötigen und wie hoch die Unterstützung ausfallen sollte. Da sich die Fördermittel in diesen Faktoren teilweise stark voneinander unterscheiden, bringt Sie eine wohlüberlegte Reflektion dem Ziel näher, die passende Förderung zu finden. Stellen Sie sich also folgende Fragen:

  • In welcher Phase der Gründung befinde ich mich?
  • In was sollen die Fördermittel investiert werden?
  • Wie hoch muss die finanzielle Unterstützung zu diesem Zwecke ausfallen?

2. Voraussetzungen prüfen und abgleichen

Nachdem in Schritt 1 in Frage kommende Fördermittel ermittelt wurden, sollten Sie nun die entsprechenden Voraussetzungen überprüfen und mit Ihrer Situation abgleichen.
Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, direkt die Hotlines der jeweiligen Stellen zu kontaktieren. Dadurch erfahren Sie direkt, wie genau das Fördermittel zu beantragen ist. Beispielsweise werden Kredite der KfW über die Hausbank beantragt.

3. Unterlagen zusammenstellen

In Abhängigkeit zum ausgewählten Förderprogramm, müssen Sie nun die benötigten Unterlagen zusammenstellen. Für öffentliche Förderdarlehen empfiehlt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, folgende Unterlagen zu erstellen:

  • Businessplan
  • Umsatz- und Ertragsvorschau
  • Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre
  • Vermögens- und Schuldenaufstellung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Investitionsplan
  • Übersicht über Ihre Sicherheiten, dazu zählen z.B. Grundstücke, Immobilien, Kfz, Maschinen (über den Wert bzw. die Werthaltigkeit der von Ihnen eingebrachten Sicherheiten, entscheidet Ihre Hausbank)
  • Liquiditätsplan auf Monatsbasis für zwei Jahre
  • Unternehmensnachfolge: Bilanzen der letzten zwei Jahre sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung