Für Unternehmen

Was ist eine Gewerbeanmeldung und was wird benötigt?

Einer der ersten Schritte bei der Gründung ist die Gewerbeanmeldung. Welche Rechtsformen davon betroffen sind, welche Besonderheiten es gibt und was der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Gewerbe ist, erfahren Sie hier.

Antrag ausfüllen
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Zusammengefasst:

  • Alle unternehmerischen und eigenverantwortlichen Tätigkeiten sind von einer Gewerbeanmeldung betroffen.
  • Für bestimmte Berufe benötigen Sie eine zusätzliche Genehmigung.
  • Ist Ihr Unternehmen ein Kleingewerbe, entfallen ein paar Pflichten.
  • Gründen Sie ein Einzelunternehmen, eine GbR oder gehören zu den freiberuflich arbeitenden Personen, gehören Sie zu den Kleinunternehmer:innen.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Sie möchten ein Café oder Restaurant eröffnen, einen Online-Shop aufbauen oder sich mit Ihren handwerklichen Tätigkeiten selbstständig machen? Eine Gewerbeanmeldung ist verpflichtend. Jede:r, der:die dauerhaft und auf eigene Rechnung ein Geschäft betreibt und dadurch Gewinne erzielt, muss dieses Gewerbe anmelden. Demnach sind alle Rechtsformen und alle unternehmerischen und eigenverantwortlichen Tätigkeiten davon betroffen. Eine Ausnahme bilden die Freiberufler:innen und die Forstwirt:innen.

Im Einkommensteuergesetz (EstG) können Sie sich nochmals genauer darüber informieren, was überhaupt unter einem Gewerbe zu verstehen ist.

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung

Wie Sie Ihr Gewerbe anmelden, welche Formulare nötig sind und welche Kosten auf Sie zukommen, können Sie in unserer Schritt-für-Schritt Anleitung nachlesen. Wichtig: Seien Sie sich vorher darüber im Klaren, welche Rechtsform Sie gründen möchten. Das erleichtert Ihnen die Gewerbeanmeldung.

Die wichtigsten Punkte:
  • Anmeldung beim ortsansässigen Gewerbeamt
  • Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, offizielles Anmeldeformular
  • Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen
  • Erfassungsbogen der IHK oder HWK ausfüllen

Sonderfall: Erlaubnispflichtige Gewerbe

Manche Gewerbe und Berufe benötigen eine bestimmte Bescheinigung für die Ausführung. Das beste Beispiel dafür ist der Handwerksberuf. Möchten Sie sich mit einem Handwerk selbstständig machen, benötigen Sie für die Gewerbeanmeldung den Meisterabschluss für den jeweiligen Beruf. Grundlage für diese Sondergenehmigungen sind unterschiedliche Gesetze.

Weitere Beispiele

  • Altenpflege
  • Lotterie
  • Postdienstleistungen
  • Tierzucht- und handel
  • Immobilienmakler:in
  • Immobilienverwaltung
  • Bauträger

In der Gewerbeordnung (GewO) erhalten Sie genauere Informationen zu allen Gewerbetreibenden, die eine besondere Genehmigung benötigen. Das Prüfen der jeweiligen Erlaubnis übernimmt im Übrigen die zuständige Behörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Sie haben Ihr Gewerbe angemeldet? Herzlichen Glückwunsch! Nun können Sie Ihren Traum wahr werden lassen und Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen.

Wenn Sie das Formular an das Gewerbeamt geschickt haben, erhalten Sie in der Regel nach ein paar Tagen Ihren Gewerbeschein: Der Gewerbeschein ist einfach Ihr Anmeldeformular inklusive Unterschrift und Stempel des zuständigen Gewerbeamtes und somit die offizielle Erlaubnis für Ihre gewerbetreibende Tätigkeit.

Und was passiert nun? Das Gewerbeamt informiert alle zuständigen Ämter und Behörden darüber, dass Sie Gewerbetreibende:r sind. In der Regel sind es

  • das Finanzamt,
  • die IHK bzw. die Handwerkskammer,
  • das statistische Landesamt
  • und die Gewerbeaufsicht.

Sichern Sie sich aber lieber ab, ob die Information auch angekommen ist. Alle notwendigen Ämter müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wurde.

Das Finanzamt selbst meldet sich dann bei Ihnen, um steuerliche Aspekte zu klären. Sie müssen dafür einen Fragebogen ausfüllen. Wenn Sie ein Kleingewerbe angemeldet haben, können Sie in diesem Schritt die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Mehr dazu im Abschnitt Kleingewerbe.

Weitere Pflichten:

  • Sie stellen Mitarbeiter:innen ein? Melden Sie Ihr Gewerbe hierfür bei der Bundesagentur für Arbeit an und Sie erhalten eine gültige Betriebsnummer.
    • Wenn Sie Arbeitnehmer:innen beschäftigen, sollten Sie sich auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden, um unfallversichert zu sein.

Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) halten muss. Das heißt, die kaufmännischen Vorschriften müssen nicht eingehalten werden. Der Eintrag ins Handelsregister ist nicht nötig. Unternehmensformen wie das Einzelunternehmen oder die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gehören dazu.

Ab wann ist man ein Kleingewerbe?

Dafür gibt es keine festgelegten Grenzwerte. Wenn Sie ein Gewerbe gründen, werden verschiedene Faktoren betrachtet und dann entschieden, ob es sich um ein Kleingewerbe oder Gewerbe handelt. Ein Anhaltspunkt und Hilfe sind allerdings Umsatz und Gewinn pro Jahr: Ein normales Gewerbe ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Davon – also von den kaufmännischen Regelungen – sind Sie befreit, wenn Sie weniger als 600.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn pro Jahr erzielen. Ist das der Fall (der geplante Fall bei der Gründung), handelt es sich um ein Kleingewerbe.

Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich auch bei der IHK oder Gründungsberatung beraten lassen.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Der Kleingewerbeschein ist der Gewerbeschein für Kleingewerbetreibende. Diesen erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung Ihres Gewerbes. Das Gewerbeamt übermittelt den Gewerbeschein an Sie als Inhaber Ihres Kleingewerbes.

Was ist ein:e Kleinunternehmer:in?

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden und der Rechtsform Einzelunternehmen oder GbR angehören oder Freiberufliche:r sind, dann gehören Sie in die Gruppe Kleinunternehmer:innen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer:in unterliegen Sie der Kleinunternehmerregelung.

Das muss gelten:

  • Ihr Jahresgesamtumsatz des vergangen Jahres liegt unter 22.000 €.
  • Sie planen, im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz machen.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen.
  • Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt entfällt.
  • Sie müssen nur eine einfache, anstatt doppelte Buchführung machen.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer:in mehr Umsatz mache?

Praxisbeispiel: Sie eröffnen 2022 ein Geschäft für Bio-Produkte und schätzen Ihren Gesamtumsatz zunächst auf ca. 1.300 € pro Monat. Auf 12 Monate gerechnet sind das insgesamt 15.600 €. Dabei liegen Sie für das zurückliegende Jahr unter 22.000 €, also unter der Umsatzschwelle. Es ist 2023 und Ihr Geschäft läuft sehr gut. Also schätzen Sie Ihren Jahresumsatz auf ca. 30.000 €. Am Ende des Jahres machen Sie sogar 35.000 € Umsatz. Hier unterliegen Sie weiterhin der Kleinunternehmerregelung, da Sie im aktuellen Jahr immer noch unter 50.000 € geblieben sind und im Vorjahr unter 22.000 €. Hätten Sie jetzt schon mehr als 50.000 € verdient, wären Sie umsatzsteuerpflichtig geworden. Weiter in der Zukunft: Es ist 2024 und Ihr Laden ist sehr erfolgreich. Da Sie vergangenes Jahr schon über 22.000 € an Jahresumsatz gemacht haben (35.000 €), sind Sie nun umsatzsteuerpflichtig.


Quelle: Existenzgruender.de

Wechsel zur normalen Besteuerung

Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung zur normalen Regelbesteuerung wechseln, ist das über ein formloses Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt möglich. Diesen Wechsel beantragen Sie zum 01.01. des Folgejahres.

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, sollten Sie an eine Steuerberatung wenden. Sie steht Ihnen mit Hilfestellungen und Antworten zu Ihren Fragen zur Verfügung.
Sie haben Fragen zum Thema Steuern?

Dann schauen Sie hier nach einer passenden Steuerberatung in Ihrer Nähe.

Kann ich mein Kleingewerbe ummelden?

Ja, das können Sie. Melden Sie sich dazu beim zuständigen Gewerbeamt. Für die Ummeldung erhalten Sie ein Ummelde-Formular, welches Sie ausfüllen müssen. Ein Kleingewerbe-Ummeldung erfolgt dann, wenn Ihr Unternehmen zum Beispiel den Standort wechselt.

Aus und vorbei: Wie kann ich mein Gewerbe abmelden?

Möchten Sie Ihr Gewerbe abmelden, können Sie das einfach über Ihr zuständiges Gewerbeamt erledigen. Die passenden Formulare liegen dort aus bzw. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Gewerbe über ein Online-Formular abzumelden. Das ist allerdings von Stadt zu Stadt / von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Weitere Infos zur Abmeldung:

  • In der Regel kostenlos
  • Das Gewerbeamt meldet, wie bei der Anmeldung, Ihr Vorgehen den anderen zuständigen Ämtern.
  • Einträge in Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister müssen Sie allerdings mit Hilfe des Notars selbst löschen lassen. Sonst bleibt der Eintrag bestehen.
  • Folgende Unterlagen sind nötig: Gewerbeschein, Meldebestätigung, Personalausweis oder Reisepass, Kopie des eines Auszugs aus dem Handelsregister o.Ä.