Für Unternehmen

Welche Gründungskosten kommen auf mich zu?

Die Gründung eines Unternehmens ist immer mit Kosten verbunden. Welche Kosten anfallen, wie Sie diese finanzieren und die Gründungskosten steuerlich absetzen können, erfahren Sie hier.

Zwei Menschen sitzen am Tischen und erarbeiten einen Businessplan.
© memyjo/AdobeStock

Zusammengefasst:

  • Noch vor der Finanzierung müssen der Businessplan, der Kapitalbedarfsplan und der Finanzplan abgeschlossen sein.
  • Je nach gewählter Rechtsform können die Kosten variieren.
  • Nicht zu unterschätzen sind produktspezifische Kosten, wie z.B. Leasingkosten für spezielle Maschinen.
  • Die Kosten für die Gründung können als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Was sind Gründungskosten?

Mit Gründungskosten werden Kosten bezeichnet, die in der Vorbereitung einer Existenzgründung anfallen. Damit sind also alle Aufwendungen für die Errichtung und Erstausstattung eines Betriebs gemeint. Je nach Geschäftsidee oder Rechtsform können diese Kosten sehr unterschiedlich ausfallen. Zusammen mit Folgeinvestitionen, die im Anschluss an die Gründungskosten getätigt werden, bilden sie die Gesamtinvestitionen des Unternehmens.

  • Der genaue Wert der Gründungskosten wird mit einer Kapitalbedarfsermittlung ausgemacht.
  • Erstellen Sie unbedingt einen Businessplan, Kapitalbedarfsplan oder Finanzplan: Darin zählen Sie auf, wann und wo welche Kosten anfallen werden. So erhalten Sie einen ziemlich genauen Wert, wie viel Geld Sie zur Gründung benötigen.
  • Gründungskosten können auch vom Unternehmen, z.B. einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) übernommen werden: Das geht allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstwert. Dieser muss im Gesellschaftsvertrag offengelegt werden.
  • Obwohl der maximale Wert gesetzlich nicht geregelt ist, akzeptieren Registergerichte meist einen Gründungsaufwand von 10% des Stammkapitals der jeweiligen Rechtsform. Das beträgt bei einer GmbH zum Beispiel 25.000 €, also 2.500 € Gründungsaufwand.
  • Bei Aufzählung des Kapitalbedarfs sollten Sie laufende Kosten nicht vergessen.
  • Berechnen Sie ihre Lebenshaltungskosten mit ein und planen sie mit einem Gründungsgehalt.

Finanzierung der Gründungskosten

Mit dem ermittelten Wert der Gründungskosten müssen Sie sich im nächsten Schritt um die Kapitalbeschaffung, also die Finanzierung aus Eigen- und/oder Fremdkapital kümmern.

Zunächst können Sie Ihr eigenes Kapital prüfen:
Hier ermitteln Sie, wie viel Geld sie selbst aufbringen können und wie viel Fremdkapital benötigt wird. Dabei können Sie sich gezielt um Kredite oder Fördergelder bemühen. Ihre Verfügbarkeit bedingt sich vor allem durch die Ertragskraft der Neugründung und dem Risiko-Ertrags-Profil des Geschäftsmodell. Nachdem Sie also Ihr Eigenkapital geprüft haben, können Sie ins Gespräch mit Banken und Investor:innen gehen.

Arten der Gründungsinvestition

  • Eigenkapital
  • Gründungskredite
  • Kapitalbereitstellung durch Investor:innen
  • Beteiligungsfinanzierung durch Kapitalgebende oder Förderbanken

Grundsätzliche Kosten

Anmeldungen & Zulassungen

Beratungen

Handelsregistereintrag

Die ersten anfallenden Kosten einer Gründung sind die administrativen, also alle zur Verwaltung gehörenden Kosten. Dazu gehören:

1. Gewerbeanmeldung

Diese kostet zwischen 15 und 65 € und ist für alle Gewerbetreibenden verpflichtend.

2. Eintrag ins Handelsregister

Der Eintrag ist nicht für jede Rechtsform nötig. Die Gebühren richten sich u.a. nach dem Unternehmenswert.

3. Anmeldung von Marken/Patenten

Wenn Sie sich etwas schützen lassen, können sehr unterschiedliche Kosten anfallen. Diese variieren zwischen wenigen Hundert und mehreren Tausend Euro.

4. Anwalts- und Notarkosten

Sie werden zum Beispiel fällig, wenn ein Eintrag ins Handelsregister stattfindet. Es fallen Kosten für die Erarbeitung einer Satzung und von Gesellschaftsverträgen, für die Prüfung und Beantragung von Marken und Patentrechten usw. an.

5. Steuerberatung

Gründungskosten lassen sich steuerlich absetzen. Ziehen Sie eine Fachkraft zur Seite und lassen Sie sich in allen Steuerfragen beraten.

6. Gründungsberatung

Hier finden Sie Hilfestellungen zu Ihren Ausgaben und allen Themen rund um die Gründung.

7. Zulassungskosten

Für einige Gründungsideen müssen Sie eine fachliche Eignung nachweisen, z.B. durch eine Sachkundeprüfung bei der IHK, eine Prüfung des Meistertitels oder andere branchenspezifische Zulassungen. Hier können Kosten für Genehmigungen durch das Gesundheitsamt, Bauamt oder die Gewerbeaufsicht anfallen.

Diese Kosten sind abhängig von der Rechtsform. Hier können die Kosten nicht nur sehr unterschiedlich ausfallen, sondern ganze Kostenblöcke wegfallen. So benötigen Personengesellschaften und Einzelunternehmen zum Beispiel keinen Eintrag ins Handelsregister, im Gegensatz zu GmbHs oder Unternehmergesellschaften.

Zusätzliche Kosten bei der Gründung

Immobilien

Produktentwicklung

Externe Dienstleistungen

Neben den grundsätzlichen Kosten, die meistens alle Unternehmer:innen investieren müssen, können weitere Kosten anfallen. Hier gibt es keine festgelegten Werte, sie richten sich nach der Gründungsidee. Zu diesen zusätzlichen Kosten zählen:

  • Maklerbüro: Makler:innen helfen bei der Suche nach der passenden Immobilie für Ihren zukünftigen Betrieb.
  • Büro- und Geschäftsausstattung: Die Räumlichkeiten müssen bezahlt und eingerichtet werden.
    • Kaution
    • IT-Kosten (Einrichtung einer Telefonanlage, eines Netzwerks usw.)
    • Einrichtung (Möbel, Geschirr, Lampen usw.)
    • Ausstattung mit Verbrauchsmaterialien (z.B. Papier, Druckerpatronen, Lebensmittel usw.)
    • Kauf oder Leasing von Fahrzeugen und Maschinen
  • Produktspezifische Kosten: Hier können Kosten für die Produktentwicklung, das Design, den Vertrieb und Transport anfallen.
  • Marketing: Dein Produkt muss beworben und präsentiert werden. Die Kosten beziehen sich auf die Entwicklung eines Namens und Logos, der Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefpapier), der Werbung (Gewinnspiele, Rabattaktionen), der Gestaltung und Programmierung einer Website und der Suche nach Kooperationen.
  • Zusätzliche Immobilien: Je nach Vorhaben und Geschäftsidee müssen zusätzliche Immobilien, wie zum Beispiel ein Warenlager, angemietet werden.
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Können Gründungskosten steuerlich abgesetzt werden?

Gründungskosten können allgemein als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen auch Kosten, die bis zu drei Jahre vor dem eigentlichen Gründungstermin getätigt wurden, also zum Beispiel Aus- und Fortbildungskosten. Wichtig ist, dass Sie den Zusammenhang zu Ihrem Betrieb nachweisen können. Dazu sollten Sie alle Belege sammeln und bei Bedarf vorzeigen können.

Wichtig ist, dass Sie den Zusammenhang zu Ihrem Betrieb nachweisen können. Dazu sollten Sie alle Belege sammeln und bei Bedarf vorzeigen können. Die Abschreibung geschieht dann meist im 1. Geschäftsjahr als vorweggenommene Betriebsausgaben.
Ausschnitt einer Steuererklärung
© Stockfotos-MG/AdobeStock

Auf der anderen Seite stehen die Gründungsinvestitionen, die während der Gründung von Belang sind, also z.B. Ausgaben für die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Computern usw. Diese Art von Kosten werden im Umlauf- und Anlagevermögen festgehalten und können im Gegensatz zu den anderen Kosten nicht nur einmal, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben werden (je nach Abnutzung max. bis zu 25%). Haben Sie gewerbliche Kunden und sind Sie daher der Umsatzsteuer unterworfen, können Sie außerdem die Vorsteuer aus den Anschaffungen ziehen. Das geht allerdings nur, falls nicht die Kleinunternehmerregelung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer für Ihren Betrieb greift. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Steuerberater (verlinken: Steuerberater Seite) zu engagieren, die Sie bei den komplexen Steuerfragen detailliert informieren und beraten können.