Für junge Gründende, die ihren Traum von einem eigenen Unternehmen verwirklichen möchten, ist die UG (haftungsbeschränkt) eine attraktive Option. Der Vorteil: Ein hohes Startkapital ist nicht nötig, denn für die Gründung reicht bereits ein einziger Euro. Lesen Sie jetzt mehr zum Gründungsprozess und alle Fakten zur UG, die Sie als potenzieller Gesellschafter interessieren.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH als Rechtsform und somit eine Kapitalgesellschaft. Sie wurde 2008 eingeführt und ist vor allem für Gründende ohne Erfahrungswert interessant, die für ihr Unternehmen eine Haftungsbeschränkung einplanen, jedoch über wenig Stammkapital verfügen. Wie bei allen Rechtsformen, mit denen Sie sich selbstständig machen und Gewinn erzielen möchten, gilt für die UG Gewerbepflicht. Da sie der GmbH untergeordnet ist, verfügt die UG über keine eigenes Gesetz; hier greifen die rechtlichen Rahmenbedingungen der GmbH, die mit Einführung der UG nochmals erweitert wurden.
Stammkapital, Unternehmensgegenstand, weitere Bezeichnungen
Grundsätzlich ist die Gründung einer UG bereits ab 1 € Stammkapital pro Gesellschafter:in möglich, die Anzahl der Gesellschafter:innen bleibt dabei unbeschränkt: So ist neben der Gründung einer Mehrpersonen-UG auch eine sogenannte 1-Personen-UG denkbar. Höchstgrenze des Stammkapitals sind 24.999 € – ein Kapital von 25.000 € öffnet schließlich die Türen zur Gründung einer GmbH. Das meist geringere Startkapital muss jährlich durch Rücklagen, die durch die Gesellschafter:innen nachzuweisen sind, maximiert werden. Dabei kommen alle Formen von profitablen Tätigkeiten als Unternehmensgegenstand infrage. Weitere, eher umgangssprachliche Bezeichnungen für eine UG sind Mini-GmbH, Kleine GmbH oder UGmbH.
Firmenname
Solange der gewünschte Name des Unternehmens noch nicht vergeben ist oder dem anderer Firmen zu sehr ähnelt, bleibt die Namensgebung Ihrer Kreativität überlassen. Ob der Vorschlag für einen Namen gewährt wird, entscheidet die Industrie- und Handelskammer vorab bei einer Prüfung. In jedem Falle muss die Unternehmensbezeichnung für alle offiziellen Geschäfte die Kennzeichnung “UG (haftungsbeschränkt)” oder “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” beinhalten, um die Rechtsform zu verdeutlichen, etwa auf Rechnungen oder im Schriftverkehr. Auf weniger formalen Kanälen, zum Beispiel Social-Media-Plattformen, kann der Eigenname allein stehen.
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Im Gegensatz zur Gründung anderer Kapitalgesellschaften fallen für die UG haftungsbeschränkt keine Besonderheiten und somit keine zusätzlichen Kosten im Gründungsprozess an. Neben dem Notarshonorar, für die Unterstützung beim Eintrag ins Handelsregister, bezahlen Sie 20 bis 60 € für die Anmeldung beim Gewerbeamt sowie etwa 150 € für den Handelsregistereintrag.
Der Anmeldeprozess kann erst beginnen, sobald im Falle eines individuellen Gesellschaftsvertrags die Gründungsurkunde, die Gesellschafterliste und der Vertrag selbst von Notar:innen geprüft und beglaubigt vorliegen. Sofern das Stammkapital von mindestens 1 € auf das zuvor eröffnete Geschäftskonto eingezahlt wurde, können die Notar:innen Ihre Daten an das Handelsregister übermitteln und den Anmeldeprozess in Gang setzen. Es gibt keinen idealen Zeitpunkt für eine Anmeldung, sie ist jederzeit möglich, sofern Sie alle notwendigen Stationen abhaken. Je nach Bearbeitungszeit kann sie einige Wochen in Anspruch nehmen.
Ämter und Behörden
Nach dem Eintrag ins Handelsregister kommen selbstverständlich weitere Kontakte mit Behörden auf Sie zu, bevor Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit starten können. Insgesamt zählen dazu Folgende in eben dieser Reihenfolge:
Eintrag ins Handelsregister (mit Hilfe eines Notars)
Anmeldung beim Gewerbeamt
Anmeldung beim Finanzamt
Im Anschluss daran:
IHK oder HWK – Anmeldung erfolgt durch das Gewerbeamt
Berufsgenossenschaft
Agentur für Arbeit, sofern Sie Angestellte beschäftigen möchten
Musterprotokoll vs. individueller Gesellschaftsvertrag
Bei der Gründung haben Sie zwei Möglichkeiten: das Vorgehen nach dem vom Gesetzgeber standardisierten Musterprotokoll oder den individuell verfassten Gesellschaftsvertrag. Während ein Vertrag nach Musterprotokoll das Prozedere vereinfacht, weil er feste Formulierungen enthält, muss ein individueller Gesellschaftsvertrag noch ausgefertigt und geprüft werden. Allerdings beinhaltet er einige Einschränkungen, die im Nachhinein nicht ohne Weiteres veränderbar sind. Ein UG-Musterprotokoll ist nur dann denkbar, wenn die folgenden Kriterien für das Unternehmen zutreffend sind:
Wenn Sie beispielsweise auf lange Sicht planen, weitere Geschäftsführer:innen ins Boot zu holen oder Ihr Geschäftserfolg ist saisonabhängig, legt Ihnen eine Gründung per Musterprotokoll einige Steine in den Weg. Der Vertrag müsste dann neu aufgesetzt werden, es kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Insgesamt können Sie aber davon ausgehen, dass bei einer herkömmlichen Gründung nach Muster nicht mehr als 500 € inklusive der Notarkosten anfallen werden.
Für alle, die sich schon ganz zu Beginn mehr Freiraum wünschen, ist der individuelle Gründungsvertrag, auch individuelle Satzung genannt, eine attraktive Variante. Sie lässt nach Beginn der Geschäftstätigkeit Änderungen und Anpassungen zu und ermöglicht es, weitere Geschäftsführer:innen einzustellen. Allerdings ist sie auch mit höheren Notarkosten verbunden, da die Konditionen maßgeschneidert sind und es insgesamt mehr Zeit in Anspruch nimmt, sie lückenlos zu formulieren. Der Unternehmensgegenstand sollte so präzise wie möglich beschrieben werden und die Gültigkeit des Firmennamens bereits geprüft sein. Kosten hierfür können deutlich über 500 € liegen.
Nach der Gründung
Haftung, Buchführung, Steuern
Da die UG keine eigene Rechtsform ist, richten sich ihre Haftungsregelungen nach denen, die auch offiziell für die GmbH gelten; dazu zählt die Insolvenzantragspflicht. Anders als bei einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter:innen in der Regel nicht mit ihrem privaten Vermögen, sondern gegenüber ihren Gläubigern nur mit dem Geschäftsvermögen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen kann eine private Haftung aber durchaus in Kraft treten.
Folgende Steuern müssen Sie entrichten:
Körperschaftssteuer, sprich die häufig niedrigere Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften
Gewerbesteuer
Solidaritätszuschlag
Kapitalertragssteuer
Lohnsteuer, sofern Sie Angestellte beschäftigen
Umsatzsteuer, sofern Sie kein Kleinunternehmen sind
Als Sonderform der GmbH gilt für die UG doppelte Buchführungspflicht inklusive der zu publizierenden Jahresbilanz, die im Handelsgesetzbuch (HGB) näher erläutert ist.
Rücklagenbildung und Umwandlung in GmbH
Als Gründer:in einer UG sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für einen gewissen Zeitraum 25 % des Gewinns in eine Rücklage einfließen zu lassen. Der Gewinn darf also nicht vollständig an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Ist mit der gesetzlichen Rücklage das GmbH-Mindeststammkapital von 25.000 € erreicht, entfallen die UG-Beschränkungen und die Gesellschafter:innen haben offiziell das Recht, sich in eine herkömmliche GmbH umzufirmieren. Eine zeitliche Frist, um das hierfür nötige Stammkapital zu erzielen, gibt es nicht. Wenn das Unternehmen keinen Gewinn macht, muss es auch nicht in die gesetzliche Rücklage einzahlen.
Die Vor- und Nachteile einer UG
Vorteile
Gründung mit geringem Stammkapital möglich
Keine Haftung mit dem privaten Vermögen
Lässt sich für alle Tätigkeitsbereiche gründen
Auch eine Einzelperson kann eine UG ins Leben rufen
Bei Verzicht auf das Musterprotokoll haben Sie Spielraum bei der Gestaltung des Vertrags; weitere Gesellschafter:innen können eintreten
Der Gründungsprozess ist schnell und simpel; bei Gründung mit Musterprotokoll sparen Sie außerdem viel Geld
Die Aussicht auf eine Umfirmierung zur GmbH, die relativ schnell vonstatten geht
Nachteile
Ein geringes Stammkapital kann schnelle Insolvenz herbeiführen
Wegen der obligatorischen Rücklagenbildung ist eine volle Gewinnausschüttung nicht möglich
Die UG ist gewerbesteuerpflichtig
Die Stammeinlage muss immer in Bar oder als Bankguthaben vorliegen, sie darf nicht in Gegenständen bestehen
Durch die Pflicht zur doppelten Buchführung entsteht ein höherer Arbeitsaufwand
Die Haftungsbeschränkung auf das Geschäftsvermögen könnte potenzielle Investor:innen abschrecken