Für Unternehmen

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört zu den Personengesellschaften. Sie ist ein Zusammenschluss aus zwei oder mehreren Partnern.

Vertragsabgleich
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Zusammengefasst:

  • Eine GbR besteht aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen.
  • Für ein Gründung ist kein Stammkapital oder Mindestkapital nötig.
  • Es gibt keine allgemeine Haftungsbeschränkung.
  • Jeder Gründer haftet im Zweifelsfall für die Schulden seiner Partner.
  • Die GbR ist keine Firma und führt keine kaufmännischen Tätigkeiten aus.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Sobald sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammentun und ein gemeinsames Ziel verfolgen, entsteht praktisch die GbR – die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Agiert das Gründungsteam irgendwann mit potenziellen Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern, so entstehen daraus Verpflichtungen und jeder Gründer haftet im Zweifelsfall für die Schulden seiner Partner.

Wo kommt eine GbR vor? – Beispielsweise gründen Bauunternehmen eine GbR, um gemeinsame Bauvorhaben besser durchführen zu können. Auch Freiberufler:innen greifen auf eine solche Gesellschaft zurück, um eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.

Gut zu wissen

Die GbR fokussiert sich nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes. Sollte das Ihre Intention sein, informieren Sie sich hier über die OHG.

Eigenschaften der GbR im Überblick:

Eine GbR ...

  • ... entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag (schriftlich, mündlich oder durch entsprechendes Handeln).
  • ... hat keine Firma.
  • ... ist keine juristische Person.
  • ... ist durch Teilnahme am Rechtsverkehr als Außengesellschaft rechtsfähig.
  • ... ist parteifähig, kann also klagen und verklagt werden.
  • ... ist scheck- und grundbuchfähig.
  • ... kann ihre Geschäftsführung im Gesellschaftsvertrag frei festlegen und organisieren.

Vor- und Nachteile der GbR

Vorteile

  • Hohe Flexibilität
  • Einfache Gründung
  • Privathaftung bei Banken beliebt
  • Kein Stammkapital nötig
  • Keine bis wenige Kosten für Gründung
  • Einfache Buchführung
  • Einfache Besteuerung

Nachteile

  • volle Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen
  • keine allgemeine Haftungsbeschränkung
  • Steuerpflicht für persönlich zustehende Gewinne
  • Gemeinsame Entscheidungsbefugnis kann kompliziert sein
  • Keine kaufmännischen Tätigkeiten möglich
  • Umwandlung in andere Unternehmensform vorgeschrieben, wenn Umsatz zu hoch ist

Für wen eignet sich eine GbR?

Die Gründung einer GbR ist einfach und unkompliziert. Besonders für Kleingewerbebetreibende und Freiberufler ist diese Personengesellschaft sehr attraktiv. Umfangreiche Formalitäten sind für eine Gründung nicht notwendig. Ein schriftlicher Vertrag ist ebenfalls keine Voraussetzung, aber eine Empfehlung. Denn wenn es zu Differenzen zwischen den Gründern kommt, kann hier über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eignet sich für Gründer, die eine umkomplizierte Gründung schätzen, die hohen Kosten einer Gründung vermeiden wollen und die sich in Haftungsangelegenheiten gut einig werden können.

Was ist eine Personengesellschaft?

Die Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens 2 Personen, die einen bestimmten Zweck in der Rechtsform der Gesellschaft verwirklichen wollen.

Die Kosten

Für die Gründung der GbR ist kein Stammkapital oder Mindestkapital nötig. Für Verbindlichkeiten des Unternehmen muss allerdings mit dem Privatvermögen gehaftet werden. Für die Anmeldung des Gewerbes werden zwischen 15 und 60 € fällig. Sollten Sie eine Rechtsvertretung oder eine:n Notar:in beauftragen, kommen zusätzliche Gebühren hinzu.

Die Haftung wird auf alle Gesellschafter:innen gleichermaßen verteilt. Hier wird mit dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen gehaftet. Ohne eine vertragliche Regelung haften alle Gesellschaftende zu gleichen Teilen. Andere Regelungen bezüglich der Haftung sollten im Gesellschaftsvertrag genannt werden. Es besteht bei der GbR keine allgemeine Haftungsbeschränkung. Eine solche ist nur möglich, wenn es zur Aushandlung der Haftung mit dem Verhandlungspartner kommt.

Ein Vorteil der GbR ist die einfache Buchführung. Die GbR ist keine Firma und führt keine kaufmännischen Tätigkeiten aus. Als Jahresabschluss reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Sollen die Gewinne ermittelt werden, kann eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben aushelfen.

Zusätzliche Kosten der GbR entstehen, wenn die GbR nicht von freiberuflichen Personen gegründet wird. Hier wird die Gewerbesteuer fällig. Für Lieferungen und Leistungen muss die GbR entweder 19 % Umsatzsteuer oder den ermäßigten Satz von 7 % abführen. Die Einkommensteuer richtet sich nach dem Gewinnanteil jedes Gesellschaftenden oder partnerschaftlich Beteiligten.

Kosten im Überblick

  • Kein Mindestkapital
  • Haftung mit Privatvermögen
  • Gewerbeanmeldung zwischen 15 und 60 €
  • Rechtsanwalt / Notar (optional)
  • Gewerbesteuer bei Nicht-Freiberuflern
  • Umsatzsteuer (außer Kleinunternehmen)
  • Einkommensteuer

Rechte und Pflichten der Gesellschafter

  1. Pflicht zur Beitragsleistung: Einlagen und im Geschäftsbetrieb erworbene Vermögenswerte werden zum Gesellschaftsvermögen. Die Beiträge sind frei bestimmbar. Es besteht keine Nachschusspflicht, das heißt, Verluste müssen nicht durch Einlagen ergänzt werden.
  2. Gewinn- und Verlustbeteiligung: Bei einer Gesellschaft, die nur eine kurze Dauer besteht, kann erst nach Auflösung der Gesellschaft, eine:r der Gesellschaftenden eine Verteilung von Gewinn und Verlust verlangen. Bei länger bestehenden Gesellschaften, erfolgt eine Gewinnverteilung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Alle Gesellschaftenden dürfen im Laufe des Geschäftsjahres einen Betrag in Höhe von 4 % seines letztjährigen Kapitalanteils zur eigenen Verwendung entnehmen.
  3. Aufwendungsersatzanspruch: Gesellschaftende haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach den Regeln des Auftrags. Aufwendungen sind alle im Gesellschaftsinteresse erbrachten Leistungen.
  4. Treuepflicht: Da die persönlichen Beziehungen der Gesellschaftenden untereinander oftmals von größerer Bedeutung sind, ist es Pflicht, dass alle die Interessen der Gesellschaft wahrnehmen und nicht schädigen. Ohne Zustimmung der Mitgesellschaftenden darf ein Gesellschaftender oder eine Gesellschaftende keine Geschäfte machen, mit denen er oder sie der Gesellschaft Konkurrenz macht. Bei Verletzung dieses Wettbewerbsverbotes haftet diejenige Person auf Schadensersatz.
  5. Einsichts- und Auskunftsrecht: Alle Gesellschaftenden haben ein Einsichts- und Auskunftsrecht gegenüber der Gesellschaft. Dieses dient dem Schutz der Gesellschaft, denn wenn es Grund zu der Annahme unredlicher Ausübung der Geschäftsführung gibt, kann er Einsicht verlangen.

In 5 Schritten zur GbR

  1. Geschäftspartner finden und Rahmenbedingungen klären. Es empfiehlt sich ein schriftliches Festhalten dieser Bedingungen.
  2. Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
  3. Geschäftskonto eröffnen.
  4. Anmeldung des Gewerbes.
  5. Meldung der GbR beim Finanzamt.