Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört zu den Personengesellschaften. Sie ist ein Zusammenschluss aus zwei oder mehreren Partnern.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört zu den Personengesellschaften. Sie ist ein Zusammenschluss aus zwei oder mehreren Partnern.
Sobald sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammentun und ein gemeinsames Ziel verfolgen, entsteht praktisch die GbR – die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Agiert das Gründungsteam irgendwann mit potenziellen Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern, so entstehen daraus Verpflichtungen und jeder Gründer haftet im Zweifelsfall für die Schulden seiner Partner.
Wo kommt eine GbR vor? – Beispielsweise gründen Bauunternehmen eine GbR, um gemeinsame Bauvorhaben besser durchführen zu können. Auch Freiberufler:innen greifen auf eine solche Gesellschaft zurück, um eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
Eine GbR ...
Die Gründung einer GbR ist einfach und unkompliziert. Besonders für Kleingewerbebetreibende und Freiberufler ist diese Personengesellschaft sehr attraktiv. Umfangreiche Formalitäten sind für eine Gründung nicht notwendig. Ein schriftlicher Vertrag ist ebenfalls keine Voraussetzung, aber eine Empfehlung. Denn wenn es zu Differenzen zwischen den Gründern kommt, kann hier über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eignet sich für Gründer, die eine umkomplizierte Gründung schätzen, die hohen Kosten einer Gründung vermeiden wollen und die sich in Haftungsangelegenheiten gut einig werden können.
Für die Gründung der GbR ist kein Stammkapital oder Mindestkapital nötig. Für Verbindlichkeiten des Unternehmen muss allerdings mit dem Privatvermögen gehaftet werden. Für die Anmeldung des Gewerbes werden zwischen 15 und 60 € fällig. Sollten Sie eine Rechtsvertretung oder eine:n Notar:in beauftragen, kommen zusätzliche Gebühren hinzu.
Die Haftung wird auf alle Gesellschafter:innen gleichermaßen verteilt. Hier wird mit dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen gehaftet. Ohne eine vertragliche Regelung haften alle Gesellschaftende zu gleichen Teilen. Andere Regelungen bezüglich der Haftung sollten im Gesellschaftsvertrag genannt werden. Es besteht bei der GbR keine allgemeine Haftungsbeschränkung. Eine solche ist nur möglich, wenn es zur Aushandlung der Haftung mit dem Verhandlungspartner kommt.
Ein Vorteil der GbR ist die einfache Buchführung. Die GbR ist keine Firma und führt keine kaufmännischen Tätigkeiten aus. Als Jahresabschluss reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Sollen die Gewinne ermittelt werden, kann eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben aushelfen.
Zusätzliche Kosten der GbR entstehen, wenn die GbR nicht von freiberuflichen Personen gegründet wird. Hier wird die Gewerbesteuer fällig. Für Lieferungen und Leistungen muss die GbR entweder 19 % Umsatzsteuer oder den ermäßigten Satz von 7 % abführen. Die Einkommensteuer richtet sich nach dem Gewinnanteil jedes Gesellschaftenden oder partnerschaftlich Beteiligten.